SPS 1.5 A1
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Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Verpackung
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen Materia-
lien, die Sie über die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese gegebenen-
falls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekenn-
zeichnet mit Abkürzungen (b) und Ziffern (a) mit folgender
Bedeutung: 1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe.
Batterien/Akkus entsorgen
Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt
werden. Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet,
Batterien/Akkus bei einer Sammelstelle seiner Gemein-
de/seines Stadtteils oder im Handel abzugeben.
Diese Verpflichtung dient dazu, dass Batterien/Akkus
einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt wer-
den können.
Geben Sie Batterien/Akkus nur im entladenen Zustand
zurück.
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