GARANTIE
Auf Ihr Gerät bieten wir 24 Monate Gewährleistung und die
handelsübliche Garantie, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung
bzw. des Lieferscheines. Innerhalb dieser Garantiezeit werden bei
Vorlage der Rechnung bzw. des Lieferscheines alle auftretenden
Herstellungs- und/oder Materialfehler kostenlos durch Instandsetzung
und/oder Austausch der defekten Teile, bzw. (nach unserer Wahl) durch
Umtausch in einen gleichwertigen, einwandfreien Artikel reguliert.
Voraussetzung für eine derartige Garantieleistung ist, dass das Gerät
sachgemäß
behandelt
und
gepflegt
wurde.
Über
unsere
Garantieleistungen hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die
Garantie schließt im berechtigten Fall nur die Reparatur des Gerätes ein.
Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für eventuelle
Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Garantie kann
übernommen werden für Teile, die einer natürlichen Abnützung
unterliegen bzw. bei Schäden, die auf Stoß, fehlerhafte Bedienung,
Einwirkung von Feuchtigkeit oder durch andere äußere Einwirkungen
oder auch auf Eingriff Dritter zurückzuführen sind. Im Garantiefall ist das
Gerät mit Rechnung oder Lieferschein, bzw. unter Angabe des Datums,
an dem Sie das Gerät erhalten haben, sowie unter genauer Beschreibung
der Mängel und gut verpackt - möglichst im Originalkarton - direkt an die
nachstehende Servicezentrale zu senden:
Silva-Schneider Handelsges.m.b.H.
Gewerbeparkstr. 7
A-5081 Anif
GARANTIE:
Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage des Herstellers
(Generalimporteurs),
für
die
es
weder
inhaltliche
noch
formale
Mindestanforderungen gibt. Viele Garantien umfassen aber nur einen Teil der
Kosten, die bei Mängelbehebung entstehen, dafür gelten sie aber in der Regel
für alle Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur Mängel,
die zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren bestanden haben. Der Anspruch
richtet sich immer gegen den Vertragspartner (Händler), der die Behebung des
Mangels kostenlos (für den Konsumenten) durchführen beziehungsweise
veranlassen muss.