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SEULEMENT VALIDE POUR L'ALLEMAGNE ET L'AUTRICHE
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SLECHTS GELDIG VOOR DUITSLAND EN OOSTENRIJK
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SOLTANTO VALIDO PER LA GERMANIA E L'AUSTRIA
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SOLAMENTE VÁLIDO PARA ALEMANIA Y AUSTRIA
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Vorgehensweise bei Vorliegen eines Produktmangels:
• Wurde Ihr Gerät durch einen Fachbetrieb mit einem von Sharp genehmigten Einbaurahmen oder rahmenlos ein-/ untergebaut,
können Sie die unter Ziffer 1. aufgeführten Garantieansprüche im Rahmen des Quick 48 Stunden Vor-Ort-Service geltend
machen und sich direkt an den KUNDEN-SERVICE wenden oder Sachmängel gegenüber Ihrem Verkäufer geltend machen.
• Für alle übrigen Geräte können Sie die unter Ziffer 2. aufgeführten Garantieansprüche ohne Quick 48 Stunden Vor-Ort-
Service oder Sachmängel gegenüber Ihrem Verkäufer geltend machen.
2. Garantie ohne Quick 48 Stunden Vor-Ort-Service
Gilt für Deutschland und Österreich
Haushalts - Mikrowellengeräte
Wichtiger Endkunden – Hinweis:
Serviceabwicklung nur über den Verkäufer. Die in dieser Garantie beschriebenen
Ansprüche stehen Ihnen zusätzlich neben den gesetzlichen Sachmängelansprüchen gegen Ihren Verkäufer zu.
Sehr geehrter Sharp Kunde,
SHARP- Geräte sind Markenartikel, die mit Präzision und Sorgfalt nach modernen Fertigungsmethoden hergestellt werden. Bei
sachgemäßer Handhabung und unter Beachtung der Bedienungsanleitung wird Ihnen Ihr Gerät lange Zeit gute Dienste
leisten.
Das Auftreten von Fehlern ist aber nie auszuschließen. Sollte Ihr Gerät innerhalb der gesetzlichen oder mit Ihrem Verkäufer
vereinbarten Verjährungsfristen für Sachmängel-/ Garantiefristen einen Mangel aufweisen und das Gerät wurde
nicht von
Ihrem Handelspartner ein-/unter-gebaut,
so wenden Sie sich bitte an den Verkäufer, bei dem Sie das Gerät
erworben haben und geben Sie das defekte Gerät dort ab, denn dieser ist Ihr Ansprechpartner für Sachmängel.
Umfang der Garantie:
Wenn ein herstellungsbedingter Material- und/oder Verarbeitungsmangel (nachfolgend „Mangel“)
bei dem Gerät oder Teilen davon - mit Ausnahme der in der Bedienungsanleitung angegebenen Teilen mit begrenzter
Lebensdauer – innerhalb von 24 Monaten auftritt, können Sie unsere Garantieleistung in Anspruch nehmen.
Die Garantie umfasst nicht Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler oder durch Fremdeinwirkung
entstanden sind.
Die Garantiefrist von 24 Monaten beginnt mit dem Tag, an dem Sie das fabrikneue Gerät von einem Händler gekauft haben.
Die Erbringung von Garantieleistungen verlängert nicht die Garantiezeit.
Die Garantie gilt für alle Geräte, die ab dem 01.12.2001 in Deutschland
und in Österreich ab dem 01.04.2004 gekauft worden sind.
Garantieleistung:
Sharp Electronics (Europe) GmbH erfüllt seine Garantieverpflichtung für Mängel nach seiner Wahl durch
kostenlose Reparatur oder durch Austausch des mangelhaften Gerätes gegen ein mangelfreies. Etwa anfallende
Transportkosten innerhalb Deutschlands und Österreich werden von uns übernommen.
Geltendmachung der Garantie:
Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie den Kaufbeleg
(Rechnung, Quittung) aus dem sich das Kaufdatum, die Modellbezeichnung und Seriennummer des Gerätes ergibt. Der
Mangel des Gerätes muss innerhalb der Garantiefrist von Ihnen gegenüber einem Sharp Service-Partner oder einem
autorisierten Händler von Sharp Electronics (Europe) GmbH geltend gemacht werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich
bitte an
unsere Service-Hotline 01805-29 95 29 *
(
€
0,12 /Min)
Selbstverständlich können Sie die Hilfe unserer Service-Hotline 01805-29 95 29 * (
€
0,12 /Min) für
Sharp-Mikrowellengeräte auch nach Ablauf der Verjährungsfristen für Sachmängel-/Garantiefristen in Anspruch nehmen,
dann jedoch gegen Aufwandsberechnung des jeweiligen Kundendienstes.
Garantiegeber: SHARP Electronics (Europe) GmbH, Sonninstraße 3, 20097 Hamburg
www.sharp.de
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