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1.1 Kennzeichnung von Hinweisen in der Betriebsanleitung
Gefahr
Dieser Begriff definiert eine Gefahr mit erhöhtem Risiko, das zum Tod oder
schweren Verletzungen führen kann, wenn sie nicht vermieden wird.
Warnung
Dieser Begriff definiert eine Gefahr, die zu einem Risiko für die Maschine und
ihren Betrieb führen kann, wenn sie nicht vermieden wird.
Gefahrenbereich
Dieses Symbol warnt in Kombination mit einem Schlüsselwort vor Gefahren,
die zum Tod oder zu Verletzungen führen können.
Gefährliche elektrische Spannung
Dieses Symbol warnt in Kombination mit einem Schlüsselwort vor Gefahren
der elektrischen Spannung und informiert über den Schutz vor elektrischer
Spannung.
Sachschäden
Dieses Symbol warnt in Kombination mit dem Schlüsselwort ACHTUNG vor
Gefahren für die Maschine.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z.B. drehrichtunspfeil, kennzeichen der
Fluidanschlüsse müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
1.2 Personalqualifikation und Schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muß die entsprechende
Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die
Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem
Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies
kann, falls erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lieferer
erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, daß der Inhalt der Betriebsanleitung
durch das Personal voll verstanden wird.
1.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch
für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum
Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
• Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
• Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
• Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische Einwirkungen
• Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
1.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen
Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften
des Betreibers sind zu beachten.
1.5 Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
• Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen
Berührung gesichert sein.
• Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb befindlicher