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und den Filtereinsatz entnehmen.
Verbrauchtes Kaffeemehl entnehmen. Das
Kaffeemehl kann kompostiert werden.
∙
Glaskanne (9), Glaskannendeckel (8),
Filterdeckel (5) und Filtereinsatz (6) im
Spülwasser oder in der Spülmaschine
reinigen.
Entkalkungsvorschrift:
∙
Alle Heißwassergeräte müssen je
nach Kalkhaltigkeit des Wassers und
Benutzungshäu
fi
gkeit entkalkt werden,
damit das einwandfreie Funktionieren des
Gerätes nicht beeinträchtigt wird.
∙
Der Garantieanspruch erlischt bei
Geräten, die aufgrund mangelnder
Entkalkung nicht einwandfrei
funktionieren.
∙
Anzeichen dafür, dass das Gerät
entkalkt werden muss:
∙
Die Brühzeit hat sich verlängert.
∙
Sichtbare Kalkablagerungen
im Wasserbehälter oder an der
Ventileinheit.
∙
Das Auslaufventil des
Frischwasserbehälters ist undicht
geworden.
Zum Entkalken eignet sich eine Mischung
aus
mind. 0,25l Wasser
und
zwei
Esslöffeln Essigessenz
.
∙
Papier
fi
lter einlegen (ohne Kaffeemehl),
∙
kalte Entkalkerlösung in den
Frischwasserbehälter (4) geben,
∙
wie gewohnt durchkochen,
∙
zur Reinigung ca. 2-3 mal mit kaltem
Frischwasser (ohne Kaffeemehl)
nachkochen.
Niemals Entkalkungsmittel
in emaillierte Ab
fl
ussbecken gießen.
Entkalkerlösung nicht mehrmals
verwenden.
Ersatzteile und Zubehör
Ersatzteile oder Zubehör können bequem
im Internet auf unserer Homepage www.
severin.de unter dem Unterpunkt „
Service /
Ersatzteil-Shop
“ bestellt werden.
Entsorgung
Geräte, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind, müssen
getrennt vom Hausmüll entsorgt
werden. Diese Geräte enthalten
wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet
werden können. Eine ordnungsgemäße
Entsorgung schützt die Umwelt und die
Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Ihre
Gemeindeverwaltung bzw. Ihr Fachhändler
gibt Auskunft über die ordnungsgemäße
Entsorgung.
Garantie
Von den nachfolgenden
Garantiebedingungen bleiben die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte
gegenüber dem Verkäufer und eventuelle
Verkäufergarantien unberührt. Wenden Sie
sich im Garantiefall daher direkt an den
Fachhändler. Zusätzlich gewährt SEVERIN
eine Herstellergarantie von fünf Jahren ab
Kaufdatum. In diesem Zeitraum beseitigen
wir kostenlos alle Mängel, die nachweislich
auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen
und die Funktion wesentlich beeinträchtigen.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgenommen sind:
Schäden, die auf Nichtbeachtung der
Gebrauchsanweisung, unsachgemäße
Behandlung oder normalen Verschleiß
zurückzuführen sind, ebenso leicht
zerbrechliche Teile wie z. B. Glas, Kunststoff
oder Glühlampen. Die Garantie erlischt bei
Eingriff nicht von SEVERIN autorisierter