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Aufwärmphase von ca. 30s wird der Bewegungsmelder aktiviert. Wenn keine weitere Bewegung im
Erfassungsraum des Sensors erfolgt, schaltet sich der Sensor aus.
Technische Daten:
Betriebsspannung:
220 -240V AC 50Hz
Maximale Leistungsaufnahme:
Max. 1.200W
Max. 600W
Schutzart:
IP20
Schutzklasse:
II
Frequenz:
5,8GHz CW
Übertragungsleistung:
<0,2mW
Bewegungserfassungsgeschwindigkeit:
0,6-1,5m/s
Umgebungstemperatur:
-20° - +40°C
Luftfeuchtigkeit:
<93%
Einstellmöglichkeiten:
Erfassungsreichweite:
5-15m/ 180°
Umgebungshelligkeit:
<0,1-2.000LUX
Zeiteinstellung (Ausschaltverzögerung):
Min. 10s +/- 3s - Max. 12min +/-1min
Informationen für private Haushalte (ElektroG):
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit
Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Alte ausgediente bzw. defekte Elektro- und Elektronikgeräte werden als Altgeräte bezeichnet. Diese Geräte dürfen
nicht im normalen Hausmüll bzw. zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Geräte sollten in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme überführt werden.
2. Batterien und Akkus sowie Leuchtmittel
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung
unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Batterien oder Akkus die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet und dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die
chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel unten "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für
Quecksilber:
Bei unsachgemäßer Entsorgung können die in den Batterien enthaltenen Stoffe Gefahren für Gesundheit und Umwelt
verursachen. Die Gefahren werden durch die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Batterien abgewendet.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
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