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Durch Fremdkörper und weggeblasene Teile können
leicht Verletzungen verursacht werden.
• Mit der Ausblaspistole keine Personen anblasen oder
Kleidung am Körper reinigen. Verletzungsgefahr!
Sicherheitshinweise beim Farbspritzen
• Keine Lacke oder Lösungsmittel mit einem Flammpunkt
von weniger als 55° C verarbeiten. Explosionsgefahr!
• Lacke und Lösungsmittel nicht erwärmen.
Explosionsgefahr!
• Werden gesundheitsschädliche Flüssigkeiten
verarbeitet, sind zum Schutz Filtergeräte
(Gesichtsmasken) erforderlich. Beachten Sie auch die
von den Herstellern solcher Stoffe gemachten Angaben
über Schutzmaßnahmen.
• Die auf den Umverpackungen der verarbeiteten
Materialien aufgebrachten Angaben und
Kennzeichnungen der Gefahrstoffverordnung sind
zu beachten. Gegebenenfalls sind zusätzliche
Schutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere geeignete
Kleidung und Masken zu tragen.
• Während des Spritzvorgangs sowie im Arbeitsraum
darf nicht geraucht werden. Explosionsgefahr! Auch
Farbdämpfe sind leicht brennbar.
• Feuerstellen, offenes Licht oder funkenschlagende
Maschinen dürfen nicht vorhanden sein bzw. betrieben
werden.
• Speisen und Getränke nicht im Arbeitsraum
aufbewahren oder verzehren. Farbdämpfe sind
gesundheitsschädlich.
• Der Arbeitsraum muss größer als 30 m³ sein und es
muss ausreichender Luftwechsel beim Spritzen und
Trocknen gewährleistet sein.
• Nicht gegen den Wind spritzen. Grundsätzlich
beim Verspritzen von brennbaren bzw. gefährlichen
Spritzgütern die Bestimmungen der örtlichen
Polizeibehörde beachten.
• Verarbeiten Sie in Verbindung mit dem PVC-
Druckschlauch keine Medien wie Testbenzin,
Butylalkohol und Methylenchlorid. Diese Medien
zerstören den Druckschlauch.
Betrieb von Druckbehältern
• Wer einen Druckbehälter betreibt, hat diesen in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, ordnungsgemäß
zu betreiben, zu überwachen, notwendige
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen
nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
• Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall erforderliche
Überwachungsmaßnahmen anordnen.
• Ein Druckbehälter darf nicht betrieben werden, wenn
er Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte
gefährdet werden.
• Kontrollieren Sie den Druckbehälter vor jedem Betrieb
auf Rost und Beschädigungen. Der Kompressor
darf nicht mit einem beschädigten oder rostigen
Druckbehälter betrieben werden. Stellen Sie
Beschädigungen fest, so wenden Sie sich bitte an die
Kundendienstwerkstatt.
Bewahren Sie die Sicherheitshinweise gut auf.
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