11 DEMONTAGE UND ENTSORGUNG
11.
DEMONTAGE UND ENTSORGUNG
Die Sicherheitshinweise aus Kapitel 2 „Sicherheit“ sind zu beachten.
GEFAHR!
Quetschgefahr!
Bei der Demontage des Lasthebemagneten besteht Quetschgefahr für Glied-
maßen durch Umstürzen oder Herabfallen.
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Personen dürfen sich nur außerhalb des Gefahrenbereichs aufhalten.
Nicht unter der Last stehen!
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Lasthebemagnete und Anlagenteile gegen Herabfallen oder Umstürzen
sichern.
Zum Transport nur ausreichend dimensionierte Lastaufnahmemittel ver-
wenden.
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Zum Heben des Lasthebemagneten nur geeignete und zugelassene
Hebemittel verwenden, die gemäß dem Gewicht des Lasthebemagneten
ausgelegt sind.
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Keine magnetischen Lasthebemittel verwenden!
Die Komponenten von Maschinen und Anlagen sind Wertstoffe. Sie müssen nach WEEE-Richtlinie 2012/19/EU dem
Wertstoffkreis wieder zugeführt werden.
Batterien unterliegen dem Geltungsbereich der europäischen Batterierichtlinie (2006/66/EG). Diese enthält Vor-
schriften u.a. für das Inverkehrbringen, die Sammlung, die Behandlung und das Recycling von Batterien.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem
chemischen Symbol (Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, oder Pb = Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig
ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Schadstoffarme Batterien nur mit einer durchgestrichenen Mülltonne.
Gebrauchte Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gelangen.
Batterien an den Handel bzw. Wertstoff-Entsorger, z.B. kommunale Sammelstellen zurückgeben.
GEFAHR!
Gefahr eines elektrischen Schlages!
Ein elektrischer Schlag kann zum Tod oder zu schweren Verletzungen
führen.
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Lasthebemagneten von der Versorgungsspannung trennen. Dazu das
Versorgungskabel aus der Einspeisesteckdose an der Frontabdeckung des
Batterie-Lasthebemagneten ausstecken.
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Die Batterie des Lasthebemagneten vor der Demontage abklemmen.
Batterie-Lasthebemagnete sollten nicht als ganze Einheit, sondern in Einzelteilen und nach Art der Materialien de-
montiert und recycelt werden. Nicht recycelbare Materialien sind umweltgerecht zu entsorgen.
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Vor der Demontage und Entsorgung der Batterie-Lasthebemagnete, Lasthebemagnet abschalten und gegen Wie-
dereinschalten sichern. Batterie des Lasthebemagneten abklemmen und ausbauen.
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Die Demontage und Entsorgung der Batterie-Lasthebemagnete darf nur durch Fachkräfte durchgeführt werden.
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Komponenten der Batterie-Lasthebemagnete nach den jeweiligen länderspezifischen Vorschriften entsorgen.
SAV 531.42
Version 1.0
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