DEU 21
GEBRAUCHSANWEISUNG
(siehe Seite 26).
Wenn man in diesem Fall den Zündschlüssel einige Sekunden lang in Stellung
«STARTEN» festhält, beginnt die Kontrolllampe zu blinken.
F
AHREN DER
M
ASCHINE
Die Maschine ist zum Fahren auf öffentlichen Straßen nicht
zugelassen. Ihr Einsatz (im Sinne der Straßenverkehrsordnung) darf
ausschließlich auf privatem Gelände erfolgen, das dem öffentlichen Verkehr nicht
zugänglich ist.
Während des Fahrens müssen die Messer ausgeschaltet sein und
das Mähwerk muss sich in der obersten Stellung (Position «7») befinden.
Bei Modellen mit mechanischem Antrieb:
Den Gashebel in eine Stellung zwischen «LANGSAM» und «SCHNELL» und den
Schalthebel in die Stellung des 1. Gangs bringen.
Bei ganz durchgetretenem Pedal die Feststellbremse lösen, das Pedal langsam
loslassen, wobei von der Funktion «Bremsen» in die Funktion «Kuppeln» gewechselt
wird und die Hinterräder angetrieben werden.
Das Loslassen des Pedals muss allmählich erfolgen, um zu vermeiden, dass ein zu
ruckartiges Einkuppeln zum Aufbäumen der Maschine oder zum Verlust der Kontrolle
führt.
Durch Betätigung des Gashebels und Wechseln der Gänge wird allmählich die
gewünschte Geschwindigkeit erreicht. Um den Gang zu wechseln, muss das
Kupplungspedal zur Hälfte durchgetreten und der gewünschte Gang eingelegt werden.
Bei Modellen mit hydrostatischem Antrieb:
Die Schaltung des Beschleunigers in eine Position zwischen «LANGSAM» und
«SCHNELL» bringen. Das Bremspedal drücken, um die Feststellbremse zu lösen und
das Pedal loslassen.
Den Hebel zur Regulierung der Geschwindigkeit in Richtung «F» verstellen und durch
zweckmäßige Betätigung des Schalthebels und des Beschleunigers die gewünschte
Geschwindigkeit erreichen.
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ANMERKUNG
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ACHTUNG!