DEUTSCH
7
4.6
Staubabsaugung
(F)
Immer mit Staubabsaugung arbeiten. Die Maschine ist dafür mit einer effizienten Stau-
babsaugung ausgerüstet. Empfohlen wird der ROTHENBERGER Sauger RODIA DRY
CLEANER 1600.
1 Absaugadapter auf die Spindel aufschieben.
2 Absaugadapter mit Feder sichern.
3 Schlauchadapter und Saugschlauch aufstecken.
4.7
Arbeitshinweise
(G)
Je nach Material am Schlagschalter POWER PULS zu oder abschalten.
1 Maschine mit Zentrierdorn ansetzen und Maschine einschalten.
2 Ca. 2 cm mit Zentrierdorn bohren.
3 Maschine ausschalten und aus Bohrloch herausziehen.
4 Zentrierdorn entfernen.
5 Bohrkrone in bereits gefräste Rille einsetzen, einschalten und bis zur gewünschten Tiefe
bohren.
Von Zeit zu Zeit Maschine etwas zurücknehmen um Bohrstaub zu entfernen.
6 Maschine ausschalten und aus dem Bohrloch herausziehen. Bohrkern entfernen.
Bohrungen, welche nicht exakt angesetzt werden müssen, können ohne Zentrierbohrer durch-
geführt werden. Hierzu die Bohrkrone schräg ansetzen und ab einer Bohrtiefe von ca. 1 cm die
Maschine langsam gerade richten.
Sollten sich Bohrkerne lösen, Bohrkrone aus dem Material herausziehen und Bohrkerne entfer-
nen.
5
Zubehör
Geeignetes Zubehör finden Sie im Hauptkatalog oder unter www.rothenberger.com
6
Kundendienst
Die ROTHENBERGER Kundendienst-Standorte stehen zur Verfügung, um Ihnen zu helfen (sie-
he Liste im Katalog oder online), und Ersatzteile und Kundendienst werden durch dieselben
Standorte angeboten. Bestellen Sie Ihre Zubehör- und Ersatzteile bei Ihrem Fachhändler oder
online über RO :
℡
+ 49 (0) 61 95/ 800 8200
+ 49 (0) 61 95/ 800 7491
[email protected] - www.rothenberger.com
7
Entsorgung
Teile des Gerätes sind Wertstoffe und können der Wiederverwertung zugeführt werden. Hierfür
stehen zugelassene und zertifizierte Verwerterbetriebe zur Verfügung. Zur umweltverträglichen
Entsorgung der nicht verwertbaren Teile (z.B. Elektronikschrott) befragen Sie bitte Ihre zustän-
dige Abfallbehörde.
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Europäischen Richtli-
nie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in nationa-
les Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
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