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14. Entsorgung
a) Produkt
Elektronische Geräte sind Wertstoffe und dürfen nicht in den Hausmüll!
Entsorgen Sie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer gemäß den geltenden gesetz-
lichen Bestimmungen.
Entnehmen Sie die evtl. eingelegten Batterien aus dem Gerät und entsorgen Sie diese ge-
trennt vom Produkt.
b) Entsorgung von gebrauchten Batterien
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten Batte-
rien verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet, das auf
das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die Bezeichnungen für das aus-
schlaggebende Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Ihre verbrauchten Batterien können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemein-
de oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Sie erfüllen damit die gesetz-
lichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz