Technische Änderungen vorbehalten.
© REHAU AG + Co
Rheniumhaus
Otto-Hahn-Str. 2
95111 Rehau
IND920 DE 07.2020
REHAU Face Shield PET-G
▪
Werden Gesichtsschutzschilde nicht benutzt, sind
sie weitgehend lichtgeschützt und trocken in Räu-
men aufzubewahren. Beim Ablegen ist zur Vermei-
dung von Kratzern darauf zu achten, dass die Sicht-
scheiben nicht nach unten zeigen.
▪
Bei verfärbten, stark verkratzten oder mit festsitzen-
den Partikeln behafteten Visieren sind die Gesichts-
schutzschilde zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn die
Gesichtsschutzschilde anderweitige Beschädigun-
gen aufweisen oder wenn die Fixierungsschrauben
nicht mehr so fest angezogen werden können, dass
eine sichere und feste Positionierung des Visiers
möglich ist.
Zubehör:
nicht vorhanden
Verfallsdatum bei trockener, lichtgeschützter
Lagerung:
1 Jahr
Harmonisierungsvorschriften:
Verordnung 2016/425/EU
Richtlinie 2001/95/EG
EN 166:2001
Risikobeurteilung:
→ siehe Sicherheitshinweis 1
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bietet keinen Schutz gegen Strahlungsarten (z. B.
Sonnenstrahlung, UV-Strahlung, Schweißen, IR)
▪
ist nicht feuerresistent
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ein beschädigtes Gesichtsschutzschild kann Sicht
und Schutz beeinflussen
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Werkstoffe, die in Kontakt mit der Haut kommen,
können bei empfindlichen Personen einer allergi-
sche Reaktion hervorrufen.
Die notifizierte Stelle DIN CERTCO Gesellschaft für
Konformitätsbewertung mbH, Alboinstr. 56, D-12103
Berlin, notified body Nr. 0196 hat die Baumusterteil-
prüfung (Modul B) durchgeführt und die Baumuster-
prüfbescheinigung C6477REH/R0 ausgestellt.
Die EU-Konformitätserklärung finden Sie unter:
www.rehau.de/faceshield