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GEFAHR!
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Explosions- und Brandgefahr! Folgende Stoffe dürfen nicht gesaugt werden:
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brennbare oder ex plosive Lösungsmittel
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mit Lösungsmittel getränkte Stoffe
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explosionsgefährliche Stäube
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Flüssigkeiten wie Benzin, Öl, Alkohol, Verdünnung
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Stoffe, die heißer als 60 °C sind
WARNUNG!
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Nicht fachgerecht reparierte Geräte stellen eine Gefahr für den Benutzer dar! Reparatu-
ren nur von Fachkräften, z.B. dem Kundendienst, ausführen lassen. Nur Original-Ersatz-
teile verwenden.
WARNUNG!
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Steckdose am Sauger nur für die in der Bedienungsanleitung festgelegten Zwecke ver-
wenden.
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Bei Zweckentfremdung, unsachgemäßer Bedienung oder nicht fachgerechter Reparatur
übernimmt der Hersteller keine Haftung für Schäden.
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Keine beschädigten Verlängerungsleitungen verwenden.
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Wenn die Anschlussleitung des Saugers beschädigt wird, muss sie durch eine besondere
Anschlussleitung ersetzt werden, die beim Hersteller oder seinem Kundendienst erhält-
lich ist.
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Rotierende Elektrobürsten nicht mit der Netzanschlussleitung in Berührung kommen
lassen.
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Die Spannung auf dem Typenschild muss mit der Netzspannung übereinstimmen.
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Nach jedem Gebrauch und vor jeder Wartung Sauger ausschalten und Netzstecker zie-
hen.
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Nur am Netzstecker, nie an der Anschlussleitung ziehen.
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Netzstecker nie mit nassen Händen einstecken oder ausziehen.
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Stromversorgung über eine Sicherung mit geeigneter Stromstärke absichern.
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Sauger niemals bei Regen oder Gewitter im Freien öffnen.
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Sauger trocken und frostgeschützt in Innenräumen aufbewahren.
WARNUNG!
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Staubbeseitigende Maschinen werden nach DIN EN 60335-2-69 geprüft und in
Staubklassen eingeteilt.
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Sauger der Staubklasse L sind geeignet zum Auf-/Absaugen von trockenen, nicht
brennbaren, gesundheitsgefährlichen Stäuben mit Arbeitsplatzgrenzwerten
(AGWs) >1 mg/m³.
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Sauger der Klasse
M sind geeignet für das Auf-/Absaugen von trockenen, nicht brenn-
baren Stäuben, nicht brennbaren Flüssigkeiten, Holzstäuben und gefährlichen Stäuben
mit AGWs ≥ 0,1 mg/m
³
.
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Sauger der Klasse H sind geeignet für das Auf-/Absaugen von trockenen, nicht brennba-
ren Stäuben, krebserzeugenden und krankheitserregenden Partikeln sowie nicht brenn-
baren Flüssigkeiten, Holzstäuben und gesundheitsgefährlichen Stäuben mit allen AGWs.
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