Für den Fall, dass wir einen
Anschlagpunkt mit einem
Anschlageinrichtung mit flexibler
Führung
gemäß EN795:2012 8
Typ B, C und
Abbildung 8 verwenden möchten, müssen
die
folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Die Rippenstange muss einen Kerndurchmesser von 28-32 mm haben.
Die Unterseite des
Anschlagpunktes
A-165
darf an der Stange nicht höher als 1100 mm
über der Oberfläche der Betonkonstruktion montiert werden.
Eine zusätzliche Durchbiegung des horizontalen Seils um die Höhe, in der die Punkte
A-165
installiert wurden, ist zu berücksichtigen
Abbildung 9.
Abbildung 8. Installation von horizontalen
Anschlagseilen in Verbindung mit dem
Anschlagpunkt
A-165
Abbildung 9. Berücksichtigung der Stangendurchbiegung oberhalb der Betonlinie.
x- Höhe, in der der
Anschlagpunkt über der Betonstruktur installiert ist.
Y- Durchbiegung des horizontalen
Anschlagseils gem. seiner Gebrauchsanweisung
8. Regeln für den Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung gegen
Absturz
Die Verwendung des
Anschlagspunktes
A-165
muss den Gebrauchsanweisungen der
persönlichen
Ausrüstung und den Normen entsprechen:
EN 361 -
Auffanggurte
EN35
3-2
; EN355; EN360 - für Sicherungsvorrichtungen
EN362 - Verbindungselemente
EN 795 -
Anschlagpunkte
·Eine persönliche Schutzausrüstung sollte ausschließlich von Personen verwendet
werden, die in ihrer Anwendung geschult sind.
·Eine persönliche Schutzausrüstung darf nicht von Personen benutzt werden, deren
Gesundheit ihre Sicherheit im täglichen Gebrauch oder in Notfallsituationen
beeinträchtigen kann.
·Es muss ein Rettungsplan erstellt werden, der im Bedarfsfall verwendet werden kann.
·Es ist verboten, ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers irgendwelche Änderungen
an der Ausrüstung vorzunehmen.
·Jegliche Reparaturen an der Ausrüstung dürfen nur vom Ausrüstungshersteller oder
seinem dazu Bevollmächtigten durchgeführt werden.
·Eine persönliche Schutzausrüstung darf nicht zweckentfremdet eingesetzt werden.
·Eine persönliche Schutzausrüstung ist eine persönliche Ausrüstung und sollte von einer
Person benutzt werden.
·Stellen Sie vor dem Gebrauch sicher, dass alle Elemente der Ausrüstung, aus denen
das Absturzsicherungssystem besteht, ordnungsgemäß zusammenarbeiten. Überprüfen
Sie regelmäßig die Anschlüsse und die Anpassung der Gerätekomponenten, um ihr
versehentliches Lösen oder Trennen zu vermeiden.
·Es ist verboten, Sätze von Schutzausrüstungen zu verwenden, bei denen die Funktion
einer Komponente der Ausrüstung durch die Funktion einer anderen beeinträchtigt wird.
·Vor jedem Einsatz einer persönlichen Schutzausrüstung muss eine gründliche
Sichtprüfung durchgeführt werden, um deren Zustand und einwandfreie Funktion zu
überprüfen.
·Bei der Sichtprüfung müssen alle Ausrüstungselemente überprüft werden, wobei
besonders auf irgendwelche Beschädigungen, übermäßigen Verschleiß, Korrosion,
Abrieb, Schnitte und Fehlfunktionen geachtet werden muss. Besonderes Augenmerk
sollte
auf einzelne Vorrichtungen gelegt werden:
-bei Auffang- und Haltegurten auf die Schnallen, Einstellvorrichtungen,
Verbindungspunkte/-ösen, Gurte, Nähte, Durchzüge;
-bei Falldämpfern auf die Verbindungsschlaufen, Gurte, Nähte, das Gehäuse,
Verbindungselemente;
-bei textilen Leinen und Führungen auf die Leine, die Schlaufen, Kauschen,
Verbindungselemente, Einstellvorrichtungen, Spleiße;
-bei Leinen und Führungen aus Stahl auf die Leine, die Drähte, die Klammern, die
Schlaufen, die Kauschen, die Verbindungselemente, die Einstellvorrichtungen;
-bei Höhensicherungsgeräten auf die Leine oder den Gurt, den korrekten Betrieb der
Seilwinde und des Blockademechanismus, das Gehäuse, den Falldämpfer, die
Verbindungselemente;
-bei mitlaufenden Auffanggeräten auf das Gehäuse der Vorrichtung, das korrekte
Verschieben der Führung, den Betrieb des Blockademechanismus, die Walzen,
Schrauben und Nieten, die Verbindungselemente, den Falldämpfer;
-bei Verbindungselementen (Karabinerhaken) auf den Haken, die Nieten, den
Hauptschnapper, die Funktion des Verschlussmechanismus.
·Mindestens einmal pro Jahr muss die persönliche Schutzausrüstung nach jeweils 12
Monaten Gebrauch für eine gründliche wiederkehrende Inspektion außer Betrieb
genommen werden. Die wiederkehrende Inspektion kann von einer kompetenten,
sachkundigen und insoweit ausgebildeten Person durchgeführt werden.
Wiederkehrende Inspektionen können auch vom Hersteller der Ausrüstung oder einer
vom Hersteller autorisierten Person oder Firma durchgeführt werden. Alle
Ausrüstungskomponenten sind sorgfältig zu überprüfen, wobei besonders auf
irgendwelche Beschädigungen, übermäßigen Verschleiß, Korrosion, Abrieb, Schnitte und
Fehlfunktionen geachtet werden sollte (siehe vorheriger Punkt). In einigen Fällen, in
denen die Schutzausrüstung eine komplizierte und technisch komplexe Struktur
aufweist, beispielsweise bei Höhensicherungsgeräten, dürfen regelmäßige Inspektionen
nur vom Gerätehersteller oder seinem Bevollmächtigten durchgeführt werden. Nach der
Durchführung der wiederkehrenden Inspektion wird das Datum der nächsten Inspektion
festgelegt.
·Regelmäßige wiederkehrende Inspektionen sind für den Zustand der Ausrüstung und
die Sicherheit des Benutzers, die von der vollen Leistung und Haltbarkeit der Ausrüstung
abhängt, unerlässlich.
·Während der wiederkehrenden Inspektion ist die Lesbarkeit aller Kennzeichnungen der
Schutzausrüstung (das Merkmal des jeweiligen Gerätes) zu überprüfen.
·Alle Informationen bezüglich der Schutzausrüstung (Bezeichnung, Seriennummer, Kauf-
und Inbetriebnahmedatum, Benutzername, Reparatur- und Wartungsangaben und
Außerbetriebnahme) müssen auf der Gerätekarte des jeweiligen Geräts vermerkt
werden. Für die Einträge auf der Gerätekarte ist der Betrieb verantwortlich, in dem die
jeweilige Ausrüstung eingesetzt wird. Die Karte wird von der Person ausgefüllt, die im
Betrieb für die Sicherheitsausrüstung verantwortlich ist. Es ist nicht erlaubt, eine
persönliche Schutzausrüstung ohne eine ausgefüllte Gerätekarte zu verwenden.
·Wenn die Ausrüstung außerhalb ihres Herkunftslandes verkauft wird, muss der
Ausrüstungslieferant der Ausrüstung die Gebrauch-, Wartungsanweisungen und
Informationen zu den wiederkehrenden Inspektionen und Reparaturen der Ausrüstung in
der Sprache des Landes beilegen, in dem die Ausrüstung eingesetzt wird.
·Die persönliche Schutzausrüstung muss sofort außer Betrieb genommen werden, wenn
irgendwelche Zweifel an dem Zustand der Ausrüstung oder ihrer ordnungsgemäßen
Funktion auftreten. Eine erneute Inbetriebnahme der Ausrüstung darf nach Durchführung
einer detaillierten Überprüfung durch den Hersteller der Ausrüstung und seiner
schriftlichen Zustimmung zur Wiederverwendung der Ausrüstung erfolgen.
·Die persönliche Schutzausrüstung muss außer Betrieb genommen und verschrottet
(dauerhaft zerstört) wenn, wenn sie am Auffangen eines Absturzes teilgenommen hat.
·Nur ein Auffanggurt ist die einzige zulässige Vorrichtung, mit der ein Körper in einer
persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehalten werden darf.
·Das Absturzsicherungssystem kann an den Punkten (Schnallen, Schlaufen) des
Auffanggurts angebracht werden, die mit dem Großbuchstaben „A“ gekennzeichnet sind.
die Anschlagpunkte (der Vorrichtungen) der Absturzsicherungsausrüstung müssen eine
stabile Konstruktion und Position aufweisen, um die Möglichkeit eines Absturzes zu
begrenzen und die Länge des freien Falls zu minimieren. Der Anschlagpunkt der
Ausrüstung sollte sich über dem Arbeitsplatz des Benutzers befinden. Die Form und
Konstruktion des Anschlagpunktes der Ausrüstung muss eine dauerhafte Verbindung der
Ausrüstung gewährleisten und darf nicht zu deren unbeabsichtigter Trennung führen. Es
wird empfohlen, zertifizierte und gekennzeichnete Anschlagpunkte der Ausrüstung
gemäß EN 795 zu verwenden.
·Der freie Raum unter dem Arbeitsplatz, an dem wir die persönliche Schutzausrüstung
gegen Absturz benutzen werden, muss unbedingt überprüft werden, um eine Kollision
mit Objekten oder niedrigeren Ebenen während des Aufhaltens des Absturzes zu
vermeiden. Der erforderliche Freiraum unter dem Arbeitsplatz ist in der
Gebrauchsanweisung der Schutzausrüstung, die wir verwenden wollen, angegeben.
·Bei der Verwendung der Ausrüstung ist besonders auf gefährliche Situationen zu
achten, die die Funktion der Ausrüstung und die Sicherheit der Benutzer beeinträchtigen
können, insbesondere auf:
- Schlaufenbildung und ein Verschieben der Seile über scharfe Kanten;
- Pendelabstürze;
- elektrische Stromleitfähigkeit;
- jegliche Beschädigungen wie Schnitte, Abschürfungen, Korrosion;
- Auswirkungen extremer Temperaturen;
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