Sicherheit
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HINWEIS
Gefahr von Sachschäden!
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Zum Abluftbetrieb ist ein Wand- bzw.
Deckendurchbruch mit einem Durch-
messer von mindestens 15,5 cm er-
forderlich.
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Wir empfehlen Ihnen, diesen Durch-
bruch (Kernbohrung) von einem Fach-
betrieb (Elektroinstallation) vorneh-
men zu lassen.
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Wird der Abluftschlauch durch
eine Außenwand geführt, muss der
Luftaustritt von außen mit einer Ab-
deckung mit selbstöffnenden Schlit-
zen (nicht im Lieferumfang enthal-
ten) versehen werden. Beauftragen
Sie damit den Fachbetrieb, der den
Wanddurchbruch vornimmt.
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Bedenken Sie: Je kürzer das Abzugs-
rohr ist und je weniger Krümmungen
es hat, desto größer ist die Wirkung
der Abzugshaube.
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Von Bundesland zu Bundesland gel-
ten unterschiedliche behördliche
Vorschriften im Umgang mit der Ab-
leitung der Abluft. Fragen Sie Ihren
Bezirksschornsteinfeger um Rat.