Entsorgung und Abfallvermeidung
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Abfallvermeidung
Maßnahmen der Abfallvermei-
dung haben nach den Vorschriften
der Richtlinie 2008/98/EG grund-
sätzlich Vorrang vor Maßnahmen
der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermei-
dung kommen bei Elektro- und
Elektronikgeräten insbesondere
die Verlängerung ihrer Lebens-
dauer durch Reparatur defekter
Geräte und die Veräußerung funk-
tionstüchtiger gebrauchter Geräte
anstelle ihrer Zuführung zur Ent-
sorgung in Betracht.
Helfen Sie uns Abfall zu vermei-
den, und wenden Sie sich an un-
seren Service.
Weitere Informationen enthält das
Abfallvermeidungsprogramm des
Bundes unter Beteiligung der Län-
der.
Elektro-Altgeräte um-
welt gerecht entsorgen
Elektrogeräte enthalten
Schadstoffe und wert-
volle Ressourcen.
Jeder Verbraucher ist
deshalb gesetzlich ver-
pflichtet, Elektro-Altgeräte an ei-
ner zugelassenen Sammel- oder
Rücknahmestelle abzugeben.
Dadurch werden sie einer umwelt-
und ressourcenschonenden Ver-
wertung zugeführt.
Sie können Elektro-Altgeräte kos-
tenlos beim lokalen Wertstoff-/Re-
cyclinghof abgeben.
Für weitere Informationen zu die-
sem Thema wenden Sie sich di-
rekt an Ihren Händler.
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