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Gemäß Anhang BB, Abschnitt BB.1 der Norm IEC 60335-2-76
Elektrische Weidezäune und die zugehörigen Zusatzkomponenten sind so zu installieren,
bedienen und warten, dass die Gefahr für Menschen, Tiere und deren Umfeld so gering wie
möglich ist.
Elektrozaunkonstruktionen, bei denen die Gefahr groß ist, dass Tiere oder Personen
hängen bleiben, sind zu vermeiden.
Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei separate Weidezaungeräte oder an
unabhängige Zaunkreisläufe desselben Weidezaungeräts angeschlossen werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer Weidezäune, die von getrennten,
unabhängig getakteten Weidezaungeräten gespeist werden, muss mindestens 2,5 m
betragen. Falls die Lücke zwischen den beiden Zäunen geschlossen werden soll, sind
nichtleitende Materialien oder eine isolierte Metallabsperrung zu verwenden.
Das Weidezaungerät darf nicht an einen Stachel- oder Maschendrahtzaun angeschlossen
werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen Weidezauns können durch einen nicht
stromführenden Zaun mit Stachel- oder Maschendraht ergänzt werden. Die Stützvorrichtungen
der stromführenden Drähte sind so auszulegen, dass zwischen den stromführenden Drähten
und der vertikalen Ebene der nicht stromführenden Drähte ein Mindestabstand von 150 mm
gewährleistet ist. Stachel- oder Maschendrahtzäune sind in regelmäßigen Abständen zu erden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen.
Zwischen der Erdungselektrode des Weidezaungeräts und möglichen anderen Komponenten,
die an ein Erdungssystem angeschlossen sind, wie beispielsweise der Schutzerdung der
Stromversorgung oder der Erdung des Telekommunikationssystems, ist ein Mindestabstand von
10 m einzuhalten.
Vermeiden Sie Berührungen mit dem Weidezaun, insbesondere mit
Kopf, Hals oder Rumpf. Klettern Sie nicht über, durch oder unter
einen aus mehreren Drähten bestehenden elektrischen Weidezaun.
Verwenden Sie zur Überquerung ein Tor oder eine eigens zu
diesem Zweck bestimmte Übergangsstelle.
4.
Anforderungen an elektrische Weidezäune
Bedienungsanleitung