PWSA 20-Li B3
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Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien. Sie kann in
den örtlichen Recyclebehältern
entsorgt werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie
2012/19/EU müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Werfen Sie Akkus nicht in den
Hausmüll!
Entfernen Sie die Akkus vor der Ent-
sorgung aus dem Gerät.
Defekte oder verbrauchte Akkus
müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EC recycelt
werden. Geben Sie Akku-Pack und/oder das
Gerät über die angebotenen Sammeleinrichtungen
zurück.
Über Entsorgungsmöglichkeiten für ausgediente
Elektrowerkzeuge/Akku-Pack informieren Sie sich
bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegebenenfalls
gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (b) und Ziffern
(a) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt
einer erweiterten Herstellerverantwor-
tung und wird getrennt gesammelt.
Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum. Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Kassenbon gut auf. Dieser wird
als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfehler
auf, wird das Produkt von uns – nach unserer Wahl
– für Sie kostenlos repariert, ersetzt oder der Kauf-
preis erstattet. Diese Garantieleistung setzt voraus,
dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte Ge-
rät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und
schriftlich kurz beschrieben wird, worin der Mangel
besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vor-
handene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewissen-
haft geprüft.