
100 DE/AT/CH
Wartung und Reinigung / Service / Garantie
Beachten Sie, dass der maximale Durchmesser
von zusammengesetzten Schleifkörpern und von
Schleifkonen und Schleifstiften mit Gewindeein-
satz 55 mm und der maximale Durchmesser für
Sandpapier-Schleifzubehör 80 mm nicht über-
schreiten dürfen.
Hinweis:
Die max. zulässige Länge eines
Spanndorns beträgt 33 mm.
Zubehör in der Original-Box lagern oder die
Zubehörteile anderweitig gegen Beschädigung
schützen.
Das Zubehör trocken und nicht im Bereich
aggressiver Medien lagern.
Tipps und Tricks
Wenn Sie zu hohen Druck ausüben, kann das
eingespannte Werkzeug zerbrechen und /
oder das Werkstück beschädigt werden. Sie
können optimale Arbeitsergebnisse erzielen, in-
dem Sie das Werkzeug mit gleich bleibendem
Drehzahlbereich und geringem Druck an das
Werkstück führen.
Halten Sie das Gerät beim Trennen mit beiden
Händen fest.
Beachten Sie die Daten und Informationen in
der Tabelle, um zu verhindern, dass das Spin-
delende den Lochboden des Schleifwerkzeugs
berührt.
Bedienung
Anwendungsbeispiele / geeignetes Werkzeug auswählen:
Funktion
Zubehör
Verwendung
Überstand
(min–max) mm
Bohren
HSS-Bohrer
12
Holz bearbeiten
18–25
beim kleinsten
Bohrer ist der
Überstand 10 mm
Fräsen
Fräsbits
20
Vielseitige Arbeiten; z.B. Ausbuchten, Aus-
höhlen, Formen, Nuten oder Schlitze erstellen
18–25
Gravieren
Gravierbits
21
Kennzeichnung anfertigen, Bastelarbeiten
(siehe Abb. D)
18–25
Polieren,
Entrosten
VORSICHT!
Üben Sie nur leichten
Druck mit dem Werk-
zeug auf das Werk-
stück aus.
Metall-
bürste
16
Entrosten
9–15
Polier-
scheiben
14
Verschiedene Metalle und Kunststoffe,
insbesondere Edelmetalle wie Gold oder
Silber bearbeiten (siehe Abb. F)
12–18
Säubern
Kunststoff-
bürsten
19
z.B. schlecht zugängliche Kunststoffgehäuse
säubern oder den Umgebungsbereich eines
Türschlosses säubern
9–15
Schleifen
Schleifschei-
ben
15
Schleifarbeiten an Gestein, Holz, feine
Arbeiten an harten Materialien, wie Keramik
oder legiertem Stahl (siehe Abb. G)
12–18
Schleifbits
22
10
Trennen
Trenn-
scheiben
17
Metall, Kunststoff und Holz bearbeiten
12–18