PIZZAFORM
Allgemeine Normen und Anmerkungen
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1.5 - VORBEREITUNGEN ZU LASTEN DES
EINKÄUFERS
a) Vorbereitung des Anlagenaufstellungsorts.
• Der Einkäufer soll laut Hinw eisen in dem Abschnitt
"Maschinenaufstellung" eine Stütz enfläche
vorbereiten.
b) Elektrische Anschlussvorbereitung.
• Die Stromzuführ ungsanlage soll den geltenden
Normen des Bestimmungslands entsprechen sowie
mit einer angemessenen Erdungsanlage v ersehen
werden.
• An der Zuführ ungsleitung an der oberen Seite der
Maschine ist eine allpolige Trennungsvorrichtung
anzubringen.
• Die elektrisc hen Speisekabel sind aufgrund
des höchsten, von der Masc hine benötigten
Stromwerts zu dimensionieren, sodaß ein
eventueller Str omabfall bei Volllast 2%
unterschreitet.
c) Mittelleiter
• Die Anlage ist mit Mittelleiter versehen, daher ist eine
dazu bestimmte, nach den geltenden Richtlinien
identifizierte Klemme vorbereitet worden.
1.6 - NOTVERFAHREN IM BRANDFALL
a
) Im Brandfall ist der Hauptschalter und dadurch die
Maschinenspannung auszuschalten.
b
) Zur Brandlöschung sind dafür geeignete Löscher zu
benutzen.
GEFAHRLAGE
Es ist verboten unter Spann ungsumständen mit
Wasser den Brand zu löschen.
1.7 - EXPLOSIONSGEFAHR
• Die Maschine ist für Ben
utzung in
explosionsgefährlichen Räumen nicht geeignet.
1.8 - SCHALLDRUCK
Die PRESSFORM-Maschinen sind so gebaut, daß der
fortdauernde äquivalente gewogene Schallpegel A(dB)
während des Maschinenleerlaufs 70dB bleiben kann.