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ODYS MONO X
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12 Garantiebedingungen
Die nachstehenden Bedingungen beinhalten die Voraussetzungen und den Umfang unserer Garantie-
leistungen und lassen unsere gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen unberührt.
Für unsere Produkte leisten wir Garantie gemäß nachfolgenden Bedingungen:
1. Wir geben 24 Monate-Gewährleistung für ODYS-Produkte. Innerhalb von 12 Monaten ab
Kaufdatum beheben wir unentgeltlich nach Massgabe der folgenden Garantiebedingungen
Schäden oder Mängel am Produkt. Bei einem Mangel oder Defekt, der später als 12 Monate nach
dem Kaufdatum festgestellt wird, muß für eine Garantiereparatur ein Fabrikationsfehler
nachweislich vorliegen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Batterien und andere Teile, die zu den Verbrauchsgütern
zählen, leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas oder Kunststoff sowie Defekte aufgrund des
normalen Verschleißes. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit des
Produkts unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen,
von Wasser sowie allgemein aus anormalen Bedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl
unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. AXDIA behält sich
das Recht auf Austausch gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät vor, falls das eingesandte Produkt
innerhalb eines angemessenen Zeit- und Kostenrahmens nicht instand gesetzt werden kann.
Ebenso kann das Produkt gegen ein anderes gleichwertiges Modell ausgetauscht werden.
Instandsetzungen vor Ort können nicht verlangt werden. Ersetzte bzw. getauschte Teile gehen in
unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen
werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Produkte mit Ergänzungs-
oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf unsere Produkte abgestimmt sind.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine
neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist
für das ganze Produkt.
5. Weitergehende und andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Produkts
entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen. Wir haften also nicht für zufällige, indirekte oder sonstige Folgeschäden aller Art,
die zu Nutzungseinschränkungen, Datenverlusten, Gewinneinbußen oder Betriebsausfall führen.
Geltendmachung eines Garantiefalles
1. Um den Garantieservice in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Kontakt mit AXDIA Service-Center
über Email, per Fax oder Telefon aufnehmen (Kontaktdaten siehe unten). Ebenso steht Ihnen
dafür unser Serviceformular auf unserer Webseite oder auf der Rückseite der
Garantiebedienungen zur Verfügung.
2. AXDIA Service-Center wird versuchen, Ihr Problem zu diagnostizieren und zu lösen. Wird ein
Garantiefall festgestellt, erhalten Sie eine RMA Nummer (Return Material Authorization) und
werden gebeten, das Produkt zu AXDIA einzusenden.
ACHTUNG: AXDIA nimmt nur Sendungen an, die mit einer RMA-Nummer
versehen sind.
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