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Der Eintritt der Verbrennungsluft in den Installationsraum darf während des Betriebs des Heizungsherds nicht verstopft sein. Es ist unbedingt
notwendig, dass in die Räume, in denen Heizungsherde mit natürlichem Kaminzug betrieben werden, so viel Luft zugeführt wird wie für
die Verbrennung erforderlich ist, d.h. bis zu 20m³/h. Die natürliche Luftzirkulation muss durch einige feste Öffnungen nach außen gesichert
sein, deren Größe von den diesbezüglich geltenden Bestimmungen festgelegt wird. Bitten Sie den Schornsteinfeger Ihres Vertrauens um
Informationen. Die Öffnungen müssen durch Gitter geschützt sein und dürfen niemals verstopft sein. Eine in demselben oder in einem
angrenzenden Raum installierte Abzugshaube verursacht einen Unterdruck im Raum. Dieser führt zum Austritt von Verbrennungsgasen
(dichter Rauch, Geruch), daher muss eine größere Frischluftzufuhr gesichert werden.
Der Unterdruck einer Abzugshaube kann im schlimmsten Fall den Rauchabzug des Heizungsherds in einen Außenlufteintritt
verwandeln und die Rauchgase in den Raum saugen, was schwerste Folgen für die Personen haben kann.
8. ZULÄSSIGE / UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Als Brennstoff sind Holzscheite zulässig
. Es dürfen ausschließlich trockene Holzscheite (Wassergehalt max. 20%) verwendet werden.
Das als Brennstoff verwandte Holz muss einen Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 20% haben, was mit einer Trockenzeit von mindestens
einem Jahr (Weichholz) oder von zwei Jahren (Hartholz) erzielt wird, indem man es an einem trockenen und belüfteten Ort lagert (z.B. unter
einem Schutzdach). Feuchtes Holz macht das Anzünden schwieriger, da eine größere Energiemenge erforderlich ist, um das vorhandene
Wasser verdunsten zu lassen. Der Feuchtigkeitsgehalt hat außerdem den Nachteil, bei Absinken der Temperatur das Wasser zuerst
im Feuerraum und danach im Kamin kondensieren zu lassen. Frisches Holz enthält ca. 60% H2O, daher ist es nicht zum Verbrennen
geeignet.
Unter Anderem dürfen nicht verbrannt werden: Kohlenreste, Abschnitte, Rindenabfälle und Bretter, feuchtes oder mit Lacken
behandeltes Holz, Kunststoffmaterial. In diesem Fall verfällt die Garantie auf das Gerät
.
Papier und Pappe dürfen nur zum Anzünden verwendet werden. Die Verbrennung von Abfällen ist verboten. Sie würde außerdem den
Heizungsherd und den Rauchabzug beschädigen sowie zu Gesundheitsschäden und aufgrund der Geruchsbelästigung zu Beschwerden
seitens der Nachbarschaft führen.
Holz ist kein Brennstoff von langer Dauer, daher ist eine ständige Erwärmung des Heizungsherds in der Nacht nicht möglich.
Art
Kg/mc
kWh/kg Feuchtigkeit 20%
Buche
750
4,0
Zerreiche
900
4,2
Ulme
640
4,1
Pappel
470
4,1
Lärche*
660
4,4
Fichte*
450
4,5
Föhre*
550
4,4
*
HARZIGE HÖLZER, WENIG GEEIGNET
ACHTUNG: Die ständige lange Verwendung von Hölzern, die besonders reich an ätherischen Ölen sind (z.B. Eukalyptus, Myrte
usw.), führt zu einer plötzlichen Beschädigung (Abblättern) der am Produkt vorhandenen Gusseisenteile.
9. KANALISATION DER WARMLUFT
Die Verteilung der geheizte Luft erfolgt durch die Lüftung des einzigen Aufstellungsraums oder auch des anliegenden Raums, dank der
Verbindung auf der Rückseite von feuerfesten Röhren.
Darum soll man während der Aufstellungsphase das Lüftungssystem entscheiden, das zum Benutzen ist (
A
-
B
).
Konfiguration A
: Lüftung
a)
Austreten der Warmluft nur aus der Frontseite des Ofens, die unterliegenden Halbschnittteile nicht entfernen
A)
b)
Stellung der warmen austretenden Luft nur aus der Frontseite durch den Schieber C,
Konfiguration B
: Lüftung und Kanalisation
a) Die Warmluft wird aus der Front- und Rückseite austreten: man muss die unterliegenden Halbschnitteile wegnehmen
B)
b) Die Wände oder die vorhandene Haube bohren, um den Durchgang und die Aufstellung der (feuerfesten) Schläuche mit 15 cm
Durchmesser als auch der dazugehörenden Mundstücken zu gewährleisten;
c) Die Schläuche durch Schellen an den dazugehörenden Ringen und Mundstücken befestigen;
d) Jeder Schlauch muss nicht länger als 2 m für die natürliche Konvektion und 4m für die erzwungene Konvektion sein und muss mit
isolierenden Materialen verkleidet werden, um jede Geräuschentwicklung und Wärmestreuung zu vermeiden.
e) Die Mundstücke sind an einer Höhe von mindestens 2 m vom Boden aufzustellen, um zu vermeiden, dass die warme
austretende Luft gegen die Leuten stößt. Es ist darauf zu achten, dass nach den jeweiligen Landesbauordnungen der Abstand zu
Konvektionsluftöffnungen eingehalten werden muss.
f) Die Länge der Kanalröhre sollen die gleiche Länge haben, um zu vermeiden, dass die verteilte Luftmenge aus jedem Auslasse
verschieden ist (
).