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Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass das mit einem Scanner oder einer Digitalkamera digitalisierte Bildmaterial mög-
licherweise dem Urheberrechtsschutz unterliegt und die nicht-autorisierte Verwendung und Verbreitung
solchen Materials strafbar sein oder zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassen und/oder Schadensersatz
nach sich ziehen kann.
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Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert werden dürfen
Bitte beachten Sie, dass Geldscheine, Münzen, Wertpapiere, Urkunden etc. nicht kopiert oder reproduziert
werden dürfen, selbst wenn Sie als Kopie gekennzeichnet werden.
Das Kopieren oder Reproduzieren von Geldscheinen, Münzen und Wertpapieren eines anderen Landes
ist ebenfalls nicht erlaubt.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Regierung dürfen Briefmarken, Postwertzeichen oder freigemachte
Postkarten nicht kopiert oder reproduziert werden.
Das Kopieren und Reproduzieren von Stempeln und Siegeln ist nicht erlaubt.
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Öffentliche und private Dokumente
Bitte beachten Sie das einschlägige Recht zum Kopieren und Reproduzieren von Wertpapieren privater
Unternehmen (z.B. Aktien oder Urkunden), Fahrausweisen, Gutscheinen etc. Es ist in der Regel nicht
erlaubt, diese zu vervielfältigen. In Ausnahmefällen kann jedoch für bestimmte Institutionen eine Son-
dergenehmigung vorliegen. Kopieren Sie keine Dokumente, die von öffentlichen Einrichtungen oder
privaten Unternehmen ausgegeben werden (z.B. Pässe, Führerscheine, Personalausweise, Eintrittskarten,
Firmenausweise, Essensgutscheine etc.).
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Urheberrechtlich geschützte Werke
Urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Musikaufzeichnungen, Gemälde, Drucke, Stadt- und
Landkarten, Zeichnungen, Filme und Fotografi en unterliegen dem Urheberrecht. Bitte beachten Sie, dass
auch Vervielfältigungen und Verwertungen geschützter Werke im privaten Bereich dem Urheberrechts-
schutz unterliegen, sodass Sie ggf. die Genehmigung des Autors, Künstlers oder betreffenden Verlages
einholen müssen.