Deutsch
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Entsorgung
Die Elektrowerkzeuge, das Zubehör und Verpackungen sollten
zu einer erneuten Verwertung, welche die Umwelt nicht be-
schädigt, abgegeben werden.
Nur für EU‑Länder:
Die Elektrowerkzeuge nicht in den Kommunalabfall werfen!
Gemäß der europäischen Richtlinie 2002/96/EG über alte Elek-
tro- und Elektronikgeräte und ihre Durchsetzung in den nati-
onalen Gesetzen muss ein unbenutzbares auseinandergeleg-
tes Elektrowerkzeug zu einer erneuten Verwertung, welche die
Umwelt nicht beschädigt, gesammelt werden.
Garantie
Auf unsere Geräte gewähren wir eine Garantie auf Material-
oder Fertigungsmängel gemäß den gesetzlichen Bestimmun-
gen des gegebenen Landes, mindestens jedoch 12 Monate. In
den Staaten der Europäischen Union beträgt die Garantiezeit
24 Monate bei einer ausschließlichen privaten Verwendung
(mit einer Rechnung oder einem Lieferschein nachgewiesen).
Schäden, die sich aus einem natürlichen Verschleiß, Überlas-
tung, nicht richtiger Verwendung ergeben, bzw. Schäden,
verursacht durch den Benutzer oder mit einer Verwendung
im Widerspruch zu der Bedienungsanleitung, oder Schäden,
die beim Einkauf bekannt waren, sind aus der Garantie aus-
geschlossen.
Anmerkung
Aufgrund der ständigen Forschungs- und Entwicklungsarbei-
ten sind Änderungen der hierin gemachten technischen An-
gaben vorbehalten.
Konformitätserklärung
Wir erklären, dass diese Anlage die Anforderungen folgender
Normen und Richtlinien erfüllt.
Sicherheit:
EN 60745-1; EN 60745-2-3
Richtlinie 2006/42/EC
Elektromagnetische Verträglichkeit:
EN 55014-1; EN 55014-2; EN 61000-3-2; EN 61000-3-3
Richtlinie 2004/108/EC
RoHS:
Richtlinie 2011/65/EU
2015
Narex s.r.o.
Chelčického 1932
Maciej Stajkowski
470 01 Česká Lípa
Geschäftsführer der Gesellschaft
02. 03. 2015
Summary of Contents for EBU 125-12 C
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