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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in
den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik- Altgeräte und Umsetzung
in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerkzeuge
getrennt gesammelt werden
und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur
Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ
anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei
der sachgerechten Verwertung im Falle der
Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät
kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung im
Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen sind
den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und
Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
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