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My Junior 3 Jahre Sorglos Garantie
Garantie für den Erwerb von neuen Kinderwagen & Zubehör von My Junior
1. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, profitieren alle Verbraucher beim Kauf eines
neuen My Junior Kinderwagens oder Zubehör (im Folgenden als Produkt bezeichnet) von einer
zwei jährigen gesetzlichen Gewährleistung und einer 1 Jährigen freiwilligen Garantie.
2. Zusätzlich zu der in Punkt 1 erwähnten gesetzlichen Gewährleistung gewährt My beim Kauf
eines neuen My Junior Kinderwagens und My Junior Zubehörs (im Folgenden nur noch als Produkt
bezeichnet) 3 Jahre „Sorglos“ Garantie ab Kaufdatum. My Junior garantiert, dass das erworbene
Produkt frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist. Diese Bestimmungen gelten für alle
Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und Russland
gekauft werden.
3. Welche Mängel im Detail abgedeckt werden und welche nicht, können Sie der Tabelle unter Ziffer 11
entnehmen.
4. Die gesamte Laufzeit der Garantie beginnt parallel zur gesetzlichen Gewährleistung nach dem
Kaufdatum mit Übergabe des Produktes durch einen qualifizierten My Junior Fachhändler.
Der Beginn der Laufzeit ist das Kauf- bzw. Liefer-datum. Mit Übergabe des Produktes hat der
Garantienehmer unverzüglich das Produkt auf Mängel zu überprüfen und diese dem qualifizierten
Fachhändler bei Mangel unverzüglich mitzuteilen.
5. Voraussetzung für die Leistung aus dieser Garantie ist, dass ein Kaufnachweis mit Original‐Kaufdatum
über den Erwerb von einem qualifizierten My Junior Händler vorliegt, sowie – soweit verfügbar ‐ die
vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Garantiekarte. My Junior gewährt keine Garantie, wenn
das Produkt gebraucht oder von einem nicht autorisierten Wiederverkäufer erworben wurde.
6. Bei Vorliegen eines Mangels, der unter diese Garantie fällt (siehe Ziffer 11), kann My Junior nach
eigener Wahl den Mangel selbst beheben, durch einen qualifizierten Fachhändler oder Service
Center beseitigen lassen (Nachbesserung) oder ein neues Produkt liefern (Ersatz). Im Falle der
Nachbesserung kann My Junior nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil entweder Instand
setzen oder austauschen. Da My Junior sich das Recht vorbehält die Produktion eines Modells, eines
Ersatzteils, einer Farbe, eines Stoffs oder eines Accessoires einzustellen, ist es das Recht von My
Junior dem Kunden während der Garantiezeit ein Produkt, ein Ersatzteil, eine Farbe oder einen Stoff
von mindestens vergleichbarer Qualität als Ersatz zur Verfügung zu stellen.
7. Für die Abwicklung der unter Ziffer 6 genannten Rechte gilt Folgendes:
7.a. Ansprüche aus Garantie können ausschließlich bei qualifizierten My Junior Fachhändlern im
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz gelten gemacht werden. Wird das Produkt
in einem anderen Gebiet als dem Gebiet des EWR und der Schweiz ausgeliefert, kann die Garantie
nicht in Anspruch genommen werden.
7.b. Ersetzte Teile werden Eigentum von My Junior.
7.c. Für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten, lackierten oder reparierten Teile wird bis zum