Garantiebedingungen für Belgien
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II. Besondere Garantiebedingungen für MEDION PC, Notebook, Pocket PC (PDA)
und Geräten mit Navigationsfunktion (PNA)
Hat eine der mitgelieferten Optionen (z.B. Speicherkarte, Modem etc.) einen Defekt, so haben Sie Anspruch auf
eine Reparatur oder Ersatz. Die Garantie deckt Material- und Arbeitskosten für die Wiederherstellung der
Funktionsfähigkeit für das betroffene MEDION Gerät.
Hardware zu Ihrem Gerät, die nicht von MEDION produziert oder vertrieben wurde, kann die Garantie zum
Erlöschen bringen, wenn dadurch ein Schaden am MEDION Gerät oder den mitgelieferten Optionen entstanden
ist.
Für mitgelieferte Software wird eine eingeschränkte Garantie übernommen. Dies gilt für ein vorinstalliertes
Betriebssystem, aber auch für mitgelieferte Programme. Bei der von MEDION mitgelieferten Software garantiert
MEDION für die Datenträger, z.B. Disketten und CD-ROMs, auf denen diese Software geliefert wird, die Freiheit
von Material- und Verarbeitungsfehlern für eine Frist von sechs Monaten nach Einkauf des MEDION Gerätes von
der MEDION oder einem offiziellen Handelspartner der MEDION.
Es wird keine Garantie auf Vollständigkeit für das mitgelieferte Kartenmaterial von Geräten mit
Navigationsfunktion (PNA) gewährt.
Falls ein gelieferter Datenträger defekt ist, leistet MEDION hierfür kostenlosen Ersatz.
III. Besondere Garantiebedingungen für die Reparatur bzw. den Austausch vor
Ort
Soweit sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte ein Anspruch auf Vorort Reparatur bzw. Vorort
Austausch ergibt, gelten die besonderen Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch für
Ihr MEDION Gerät.
Zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs muss von Ihrer Seite Folgendes sichergestellt
werden:
Mitarbeitern der MEDION muss uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten
gewährt werden.
Telekommunikationseinrichtungen, die von Mitarbeitern von MEDION zur ordnungsgemäßen Ausführung
Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur Fehlerbehebung benötigt werden, müssen von
Ihnen auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt werden.
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der Inanspruchnahme der
Dienstleistungen durch MEDION selbst verantwortlich.
Sie müssen alle sonstigen Maßnahmen treffen, die für die Ausführung des Auftrags nach den Vorschriften
und den üblichen Praktiken erforderlich sind.
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte nach der
Inanspruchnahme der Dienstleistung durch MEDION selbst verantwortlich.
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort Austausch beträgt mind. 24 Stunden,
danach müssen die uns durch den verspäteten oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung
gestellt werden, es sei denn, Sie können sich auf höhere Gewalt berufen.