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Garantiebestimmungen
GARANTIEBEDINGUNGEN:
1. SANICO Srl haftet für das Nichtvorhandensein von mechanischen Schäden und
Defekten und für die Vollständigkeit des Produktes zum Zeitpunkt des Verkaufs.
2. Die Reparaturen dürfen nur in Servicecentern repariert werden, die von SANICO
Srl oder vom Vertragsverteiler des Einkaufslandes entsprechend genehmigt sind.
3. Die Garantiedauer für die Materialien und die Fabrikations- und Funktionsdefekte
beträgt 2 Jahre ab Verkaufsdatum vorbehaltlich, dass alle in den Gebrauchsanleitun-
gen angeführten Angaben vom Käufer befolgt werden. Die Garantieverpflichtungen
decken nicht die Konsummaterialien: Elektrodenschalen. Gummibänder, Verbind-
ungskabeln usw.
4. Beanstandungen bezüglich des Produktes sind direkt an das autorisierte Servi-
cecenter zu richten. Das Servicecenter ist auf Grund eines Abkommens mit dem
Verkäufer dafür zuständig, die Ursache und die Art des Defektes zu ermitteln. Das
Produkt wird nur dann ersetzt, wenn es nicht repariert werden kann.
5. Der Besitzer des Produktes sorgt eigenständig für die Ablieferung und Rücknahme
des Produktes am Ort der Durchführung der Garantiereparatur.
6. Die für die Garantiereparatur notwendige Zeit hängt vom Ausmass des Defektes ab.
7. Die Haftpflicht von SANICO Srl beschränkt sich laut vorliegender Garantiebedin-
gungen auf den vom Käufer für das Garantieprodukt gezahlten Betrag.
In folgenden Fällen wird die Produktgarantie nicht angewendet:
• Falsch ausgefüllter oder gefälschter Garantieschein; beschädigte oder entfernte Se-
riennummer (falls für das spezifische Produkt vorgesehen);
• mangelnde Geschäfts- und Finanzunterlagen (Kassenschein,Warenbegleitschein),
welche den Einkauf nachweisen;
• vom Käufer oder von einem nicht autorisierten Servicecenter durchgeführte Öff-
nung oder Reparatur des Produktes;
• Schäden infolge von Nichtbeachtung von Seiten des Käufers der in der entspre-
chenden technisch-normativen Dokumentation angegebenen Vorschriften zur An-
wendung, Lagerung und zum Transport des Produktes, wobei in diesem Fall heraus-
gestellt werden muss, welche Vorschriften genannter Dokumentation übertreten
wurden;
• Eindringen von Fremdkörpern oder Flüssigkeiten in das Produktinnere;
• Vorhandensein am Produkt von mechanischen inneren oder äusseren Schäden
(Sprünge, Anzeichen von Fall, angeschlagene Teile usw.), die durch falschen
Gebrauch, Installation oder Transport bedingt sind;
• verschleissausgesetzte Bestandteile oder Zubehör (Elektrodenschalen, Gummibänder);
durch äussere Einflüsse verursachte Defekte (deutlicher Schmutz innen und aussen,
Korrosionsspuren);