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werkstattservice, Ersatzteile und Garantie (Deutschland und Österreich)
wartung und reparaturen
Die Wartung und die Instandsetzung von modernen Elektro-Trimmern sowie sicherheitsrelevanten Baugruppen erfordern eine quali-
fizierte Fachausbildung und eine mit Spezialwerkzeugen und Testgeräten ausgestattete Werkstatt.
Alle nicht in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Arbeiten müssen von einer MAKITA-Fachwerkstatt ausgeführt werden.
Der Fachmann verfügt über die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung, Ihnen die jeweils kostengünstigste Lösung
zugänglich zu machen und hilft Ihnen mit Rat und Tat weiter.
Bei Reparaturversuchen durch dritte bzw. nicht autorisierte Personen erlischt der Garantieanspruch.
Ersatzteile
Der zuverlässige Dauerbetrieb und die Sicherheit Ihres Gerätes hängt auch von der Qualität der verwendeten Ersatzteile ab. Nur
ORIGINAL MAKITA-Ersatzteile verwenden.
Nur die Originalteile stammen aus der Produktion des Gerätes und garantieren daher höchstmögliche Qualität in Material, Maßhaltigkeit,
Funktion und Sicherheit.
Original Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler. Er verfügt auch über die notwendigen Ersatzteillisten, um
die benötigten Ersatzteilnummern zu ermitteln und wird laufend über Detailverbesserungen und Neuerungen im Ersatzteilangebot
informiert.
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Verwendung von nicht Original MAKITA Teilen eine Garantieleistung durch MAKITA nicht
möglich ist.
Garantie (nur für Deutschland und Österreich)
MAKITA garantiert eine einwandfreie Qualität und übernimmt, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung, im Falle von Material-
oder Herstellungsfehlern Garantie. Die Garantiezeit beträgt bei ausschließlich privater Nutzung 24 Monate und bei gewerblich /
beruflichem Gebrauch oder bei Einsatz im Vermietgeschäft 12 Monate.
Die gewährte Garantie hat nur in Deutschland und Österreich Gültigkeit.
Jegliche Garantiearbeiten werden durch einen MAKITA-Fachhändler bzw. einer MAKITA Service-Werkstatt ausgeführt. Hierbei
behalten wir uns das Recht auf eine zweimalige Nachbesserung, bei gleichem Fehler, vor. Schlägt eine Nachbesserung fehl oder ist
diese unmöglich, kann das Gerät gegen ein gleichwertiges Gerät getauscht werden. Ist auch der Austausch erfolglos oder unmöglich
besteht die Möglichkeit der Wandlung.
Normaler Verschleiß, natürliche Alterung, unsachgemäße Nutzung sowie Reinigungs,- Pflege- und Einstellarbeiten unterliegen generell
nicht der Garantie. Der Garantieanspruch muss durch einen maschinell erstellten Original-Kaufbeleg nachgewiesen werden. Fragen
Sie im Zweifelsfall Ihren Verkäufer. Er ist als Verkäufer des Produktes für die Gewährleistung verantwortlich.
Betriebs- und Nutzungsbedingt unterliegen einige Bauteile, auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, einem normalen Verschleiß
und müssen gegebenenfalls rechtzeitig ersetzt werden.
Dazu gehören bei einem Trimmer mit Elektromotor: Schneidwerkzeug (Fadenkopf und Mähfaden), Kohlebürsten, EIN/AUS-
Schalter.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für folgende Schadensursachen keine Garantie übernommen werden kann:
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung. Unterlassung von notwendigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Offensichtliche Überlastung
durch anhaltende Überschreitung der Leistungsobergrenze. Verwendung von nicht zugelassenen Schneidwerkzeugen. Gewaltan-
wendung, unsachgemäße Behandlung, Mißbrauch oder Unglücksfall. Überhitzungsschaden auf Grund von Verschmutzungen am
Motorgehäuse. Verwendung ungeeigneter Ersatzteile bzw. nicht Original MAKITA Teile, soweit schadensverursachend. Eingriffe nicht
sachkundiger Personen oder unsachgemäße Instandsetzungsversuche.
Garantie (Export)
MAKITA garantiert eine einwandfreie Qualität und übernimmt die Kosten für eine Nachbesserung durch Auswechseln der schadhaften
Teile im Falle von Material- oder Herstellungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit nach dem Verkaufstag auftreten.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern spezifische Garantiebedingungen gültig sind. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Verkäufer.
Er ist als Verkäufer des Produktes für die Garantie verantwortlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für folgende Schadensursachen keine Garantie übernommen werden kann:
• Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
• Unterlassung von notwendigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten.
• Offensichtliche Überlastung durch anhaltende Überschreitung der Leistungsobergrenze.
• Verschleiß durch normale Abnutzung.
• Verwendung von nicht zugelassenen Schneidwerkzeugen.
• Gewaltanwendung, unsachgemäße Behandlung, Mißbrauch oder Unglücksfall.
• Überhitzungsschaden auf Grund von Verschmutzungen am Motorgehäuse.
• Eingriffe nicht sachkundiger Personen oder unsachgemäße Instandsetzungsversuche.
• Verwendung ungeeigneter Ersatzteile bzw. nicht Original MAKITA Teile, soweit schadensverursachend.
• Schäden, die auf Einsatzbedingungen aus dem Vermietgeschäft zurückzuführen sind.
Reinigungs-, Pflege- und Einstellarbeiten werden nicht als Garantieleistung anerkannt. Jegliche Garantiearbeiten sind von einem
MAKITA Fachhändler auszuführen.