Dieses Produkt entspricht den Schutzanforderungen der EU-Richtlinie 2004/108/EG
(früher 89/336/EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften über die
elektromagnetische Verträglichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten und hält die
Grenzwerte der EN 55022 Klasse A ein.
Um dieses sicherzustellen, sind die Geräte wie in den Handbüchern beschrieben
zu installieren und zu betreiben. Des Weiteren dürfen auch nur von der Lenovo
empfohlene Kabel angeschlossen werden. Lenovo übernimmt keine Verantwortung
für die Einhaltung der Schutzanforderungen, wenn das Produkt ohne Zustimmung
der Lenovo verändert bzw. wenn Erweiterungskomponenten von Fremdherstellern
ohne Empfehlung der Lenovo gesteckt/eingebaut werden.
Deutschland:
Einhaltung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Betriebsmittein
Dieses Produkt entspricht dem “Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Betriebsmitteln” EMVG (früher “Gesetz über die elektromagnetische
Verträglichkeit von Geräten”). Dies ist die Umsetzung der EU-Richtlinie
2004/108/EG (früher 89/336/EWG) in der Bundesrepublik Deutschland.
Zulassungsbescheinigung laut dem Deutschen Gesetz über die elektromagnetische
Verträglichkeit von Betriebsmitteln, EMVG vom 20. Juli 2007 (früher Gesetz
über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten), bzw. der EMV EG
Richtlinie 2004/108/EC (früher 89/336/EWG), für Geräte der Klasse A.
Dieses Gerät ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Deutschen EMVG das
E G - K o n f o r m i t ä t s z e i c h e n - C E - z u f ü h r e n . V e r a n t w o r t l i c h f ü r d i e
Konformitätserklärung nach Paragraf 5 des EMVG ist die Lenovo (Deutschland)
GmbH, Gropiusplatz 10, D-70563 Stuttgart.
Informationen in Hinsicht EMVG Paragraf 4 Abs. (1) 4:
Das Gerät erfüllt die Schutzanforderungen nach EN 55024 und EN 55022
Klasse A.
Nach der EN 55022: “Dies ist eine Einrichtung der Klasse A. Diese Einrichtung
kann im Wohnbereich Funkstörungen verursachen; in diesem Fall kann vom
Betreiber verlangt werden, angemessene Maßnahmen durchzuführen und dafür
aufzukommen.”
Nach dem EMVG: “Geräte dürfen an Orten, für die sie nicht ausreichend entstört
sind, nur mit besonderer Genehmigung des Bundesministers für Post und
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