oder
die
Lieferung
einer
gleichwertigen
Ersatzmaschine
begrenzt.
Wenn
die
Produkte
normalerweise
für
persönliche,
Haushalts-
oder
Konsumzwecke
benutzt
werden
oder
die
Voraussetzung
oder
Gewährleistung
zur
Verschaffung
von
Eigentum,
stillschweigendem
Besitz
oder
das
Recht
zum
Verkauf
betroffen
sind,
finden
die
Haftungsbegrenzungen
dieses
Absatzes
keine
Anwendung.
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"
″
dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde
″
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
des
Staates
oder
Territoriums
zur
Anwendung
kommen.
KAMBODSCHA
UND
LAOS
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde"
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
des
Staates
New
York,
Vereinigte
Staaten
von
Amerika,
zur
Anwendung
kommen.
KAMBODSCHA,
INDONESIEN
UND
LAOS
Schiedsspruchverfahren:
Der
folgende
Text
wird
unter
dieser
Überschrift
hinzuge-
fügt:
Verfahren
und
Streitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben
oder
damit
in
Zusammenhang
stehen,
werden
in
Singapur
durch
Schiedsspruch
in
Übereinstimmung
mit
den
geltenden
Richtlinien
des
Singapore
International
Arbitration
Center
(
″
SIAC-Richtlinien
″
)
geregelt
bzw.
beigelegt.
Der
in
Schrift-
form
abzufassende
Schiedsspruch
ist
endgültig
und
bindend
für
alle
Parteien
ohne
Einspruchsmöglichkeit
und
muss
eine
Darlegung
der
Fakten
sowie
eine
Begründung
enthalten.
Es
müssen
drei
Schiedsrichter
bestellt
werden,
wobei
jede
Partei
berechtigt
ist,
einen
Schiedsrichter
zu
ernennen.
Die
von
den
Parteien
ernannten
Schiedsrich-
ter
bestimmen
vor
Beginn
des
Verfahrens
den
dritten
Schiedsrichter.
Dieser
übernimmt
den
Vorsitz.
Bei
Ausfall
des
Vorsitzenden
kann
der
Vorsitz
vom
Präsidenten
des
SIAC
übernommen
werden.
Bei
Ausfall
eines
der
beiden
ande-
ren
Schiedsrichter
kann
dieser
von
der
betreffenden
Partei
neu
ernannt
wer-
den.
Das
Verfahren
wird
an
dem
Punkt
fortgesetzt,
an
dem
der
jeweilige
Schiedsrichter
ausgetauscht
wurde.
Verweigert
oder
unterlässt
eine
der
Parteien
die
Ernennung
eines
Schiedsrich-
ters
innerhalb
von
30
Tagen,
gerechnet
ab
dem
Datum,
zu
dem
die
andere
Par-
tei
ihren
Schiedsrichter
ernannt
hat,
wird
der
zuerst
ernannte
Schiedsrichter
zum
alleinigen
Schiedsrichter,
vorausgesetzt,
dass
er
rechtmäßig
und
ord-
nungsgemäß
ernannt
wurde.
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Kurzübersicht
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