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Einbauerklärung
(Im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Technologies AG, Galileo-Strasse 10, CH-6056 Kaegiswil/Schweiz
erklärt hiermit, dass die unvoll-
ständige Maschine
Bezeichnung:
Lufterhitzer
Typ:
LE 3000; LE 5000
– soweit es vom Lieferumfang her möglich ist – den anwendbaren grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n):
Elektromagnetische Verträglichkeit
2014/30
Niederspannungsrichtlinie
2014/35
RoHS - Richtlinie 2011/65
Harmonisierte Normen: EN ISO 12100, EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-3-2, EN 61000-3-3,
EN 61000-3-12, EN 61000-3-11 (Z
max
),
EN 62233, EN 60335-2-45, EN 50581
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den Marktüberwachungs-
behörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten: Volker Pohl, Manager Product Conformity
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 03.09.2018
Bruno von Wyl, CTO
Christoph Baumgartner, GM
Entsorgung
Elektrogeräte, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den Hausmüll!
Service und Reparatur
• Reparaturen sind ausschliesslich von autorisierten Leister Service-Stellen ausführen zu lassen. Diese
gewährleisten innert nützlicher Frist einen fachgerechten und zuverlässigen Reparatur-Service mit Origi-
nal-Ersatzteilen gemäss Schaltplänen und Ersatzteillisten.
Gewährleistung
• Für dieses Gerät gelten die vom direkten Vertriebspartner/Verkäufer gewährten Garantie- oder Gewährleistungs-
rechte ab Kaufdatum. Bei einem Garantie- oder Gewährleistungsanspruch (Nachweis durch Rechnung oder
Lieferschein) werden Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler vom Vertriebspartner durch Ersatzlieferung oder
Reparatur beseitigt. Heizelemente sind von der Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen.
• Weitere Garantie- oder Gewährleistungsansprüche werden im Rahmen des zwingenden Rechts ausgeschlossen.
• Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind,
werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.
• Keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bestehen bei Geräten, die vom Käufer umgebaut oder verändert
wurden.