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(im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Process Technologies, Galileo-Strasse 10, CH-6056 Kaegiswil/Schweiz
erklärt hiermit, dass
die unvollständige Maschine
Bezeichnung:
Heissluftgebläse
Typ:
Igniter
– soweit es vom Lieferumfang her möglich ist – den anwendbaren grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinen -
richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n): Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108
Niederspannungsrichtlinie 2006/95
Harmonisierte Normen: EN 12100-1, EN 12100-2, EN 60204-1, EN 14121-1,
EN 55014-1, EN 55014-2 EN 61000-6-2,
EN 61000-3-2, EN 61000-3-3, EN 50366, EN 62233,
EN 60335-2-45
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den Marktüberwachungs-
behörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten: Patrick Rieder, Compliance Manager
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 11.01.2011
Bruno von Wyl
Christiane Leister
Technischer Direktor
Firmeninhaberin
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Nur für EU-Länder
: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß
der Europäischen Richtlinie 2002/96 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Um setzung in
nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
• Reparaturen sind ausschliesslich von autorisierten
Leister-Service-Stellen
ausführen zu lassen. Diese gewähr-
leisten
innert 24 Stunden
einen fachgerechten und zuverlässigen
Reparatur-Service
mit Original-Ersatzteilen
gemäss Schaltplänen und Ersatzteillisten.
• Für dieses Gerät besteht eine grundsätzliche Gewährleistung von drei (3) Jahren ab Kaufdatum (Nachweis durch
Rechnung oder Lieferschein). Entstandene Schäden werden durch Ersatzlieferung oder Reparatur beseitigt.
Heizelemente sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.
• Weitere Ansprüche sind, vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen, ausgeschlossen.
• Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind,
werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.
• Keine Ansprüche bestehen bei Geräten, die vom Käufer umgebaut oder verändert worden sind.
Gewährleistung
Service und Reparatur
Entsorgung
Einbauerklärung
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