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des CO2-Werts bei mit Vollast laufendem Brenner in dem nur über die Öffnungen für die Luftversorgung
des Brenners belüfteten Raum. Anschließend wird der CO2-Wert ein zweites Mal bei geöffneter Tür
gemessen. Die in beiden Fällen gemessenen CO2-Werte dürfen nicht deutlich voneinander abweichen.
Sollten sich mehr als ein Brenner und ein Gebläse in demselben Raum befinden, muß dieser Test bei
gleichzeitigem Betrieb aller Geräte ausgeführt werden.
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Die Lüftungsöffnungen des Heizraumes, die Ansaugöffnungen des Brennergebläses und alle anderen
luftführenden Kanäle oder Abluftgitter dürfen niemals abgedeckt werden, um zu verhindern:
- die Bildung von giftigen/explosiven Gasmischungen in der Luft des Heizungsraumes;
- eine Verbrennung mit ungenügender Verbrennungsluft, wodurch der Betrieb gefährlich, kostenspielig
und umweltschädlich wird.
Der Brenner muß stets vor Regen, Schnee und Eis geschützt sein.
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Der Heizungsraum muß stets frei sein von Schmutz und Staub, die in das Brennergebläse gesaugt
würden und die inneren Leitungen des Brenners oder den Brennerkopf verstopfen könnten. Staub ist
äußerst schädlich, vor allem dann, wenn er sich auf den Gebläseflügeln ablegt, wodurch die Ventilation
verringert und während der Verbrennung Verschmutzung entstehen würde. Der Staub kann sich auch
auf der Rückseite der Stauscheibe im Brennerkopf ablegen und eine unzureichende Mischung von Luft-
Brennstoff verursachen.
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Die Brennstoffversorgung zum Brenner muß den Angaben auf dem Typenschild und den technischen
Daten im vorliegenden Handbuch entsprechen.
- die Brennstoffleitung zum Brenner muß vollständig dicht sein und als steife Rohrleitung ausgelegt werden.
Weiters muß die Brennstoffleitung mit allen, von den örtlichen Vorschriften geforderten Kontroll und
Sicherheitsorganen ausgerüstet sein. Während der Installation ist besonders darauf zu achten, daß
keine Fremdkörper in die Rohrleitungen gelangen.
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Stellen Sie sicher, daß die elektrische Versorgung für den Brenneranschluß mit den Daten auf dem
Typenschild und den Daten im vorliegenden Handbuch übereinstimmen.
Eine elektrische Anlage mit einem Anschluss an eine effiziente Erdung, gemäß der geltenden
Gesetzesvorschriften, herstellen. Das Erdungskabel muss einige Zentimeter länger als die Phasen- und
Nullleiter sein.
Bestehen diesbezüglich Zweifel, muß qualifiziertes Fachpersonal zur Überprüfung und Kontrolle zu
Rate gezogen werden.
Die Nulleiter niemals mit den Phasen vertauschen.
Wie von den geltenden Gesetzesvorschriften vorgesehen, einen allpoligen Schalter mit einer Kontakt-
Öffnungsweite von mindestens 3 mm vor dem Gerät installieren.
Die gesamte elektrische Anlage und im besonderen alle Kabelquerschnitte müssen der m a x i m a l e n
Leistungsaufnahme, angegeben auf dem Typenschild des Gerätes und in diesem Handbuch, entsprechen.
Der Austausch eines defekten Versorgungskabels zum Brenner darf nur durch qualifiziertes Personal
ausgeführt werden.
Niemals den Brenner mit nassen Körperteilen oder barfüßig berühren.
Niemals die Versorgungskabel dehnen (ziehen) und diese nie in der Nähe von Wärmequellen verlaufen lassen.
Die eingesetzte Kabellänge muß das Öffnen des Brenners und eventuell der Kesseltüre erlauben.
Die elektrischen Anschlüsse sind auschließlich durch qualifiziertes Personal herstellen zu lassen, wobei
die Vorschriften bezüglich Elektrizität strengstens einzuhalten sind.
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Nach Abnahme aller Verpackungsmaterialien ist der Inhalt auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen.
Im Zweifelsfalle ist der Brenner nicht einzusetzen und der Lieferant zu verständigen.
Das Verpackungsmaterial (Holzkisten, Karton, Plastiksäcke, Schaumstoff, Klammern, usw...) gilt als
umweltschädlich und eventuell gefährlich, wenn es achtlos weggeworfen wird; es muß daher getrennt
an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.