ALLGEMEINE SICHERHEITSREGELN
1. Vor Beginn der Arbeiten ist diese Bedienungsanleitung genau zu studieren.
2. Während der Arbeiten sind die allgemeinen Arbeitsschutzregeln und Arbeitsschutzvorschriften
genauestens einzuhalten.
3. Es ist regelmäßig der korrekte Druck am Sicherheitsventil zu überprüfen.
4.
Die Nichteinhaltung der Regeln dieser Bedienungsanleitung kann Ursache von Unfällen,
Störungen und Garantieverlust sein.
5. Das Abschrauben des Sprühkopfs vom Tank ist verboten. Dies kann eine Gefahr für die Gesundheit und das
Leben von Menschen heraufbeschwören.
6. Verboten ist die Nutzung des Schaumerzeugers durch Minderjährige, Schwangere, Personen unter
Alkoholeinfluss sowie unter dem Einfluss von die Konzentration einschränkenden Mitteln.
7.
Die Arbeit mit einem nicht funktionsfähigen Schaumerzeuger, defekten Sicherheitsventil und/oder
Undichtheiten ist verboten.
8. Beim Einsatz von Schadstoffen ist das Essen, Trinken sowie Rauchen von Zigaretten und e-Zigaretten nicht
zulässig.
9. Bei der Arbeit mit dem Schaumerzeuger und deren Vorbereitung sind die Augen (Brille), die Atemwege
(Maske) und die Haut (Schutzkleidung, Kopfbedeckung, Handschuhe, Gummischuhe) zu schützen.
10. Chemische Mittel zum Besprühen sind nach Vorgaben ihrer Hersteller vorzubereiten und zu verwenden.
11. Das Arbeitsmedium ist in einem speziell dazu bestimmten Gefäß vorzubereiten.
12. Das Arbeitsmedium darf nicht in offene Gewässer gelangen.
13. Unzulässig ist der Einsatz von explosionsgefährdeten Mitteln, ätzenden und leicht brennbaren Stoffen.
14. Arbeiten unter Verwendung chemischer Mittel in geschlossenen Räumen dürfen nur bei Anwesenheit von
mindestens zwei Personen ausgeführt werden.
15. Die Reste des Arbeitsmediums sind zu verdünnen und an den zuvor eingesprühten Flächen zu verwenden.
16. Nach beendigter Arbeit ist der Schaumerzeuger genau zu leeren und mit sauberem Wasser zu waschen.
17. Der Tank des Schaumerzeugers dient nicht zur Aufbewahrung des Arbeitsmediums.
18. Nach Beendigung der Arbeiten unter Verwendung schädlicher chemischer Mittel den eigenen Körper
genauestens waschen.
19. Der Schaumerzeuger, sein Zubehör und die chemischen Mittel sind außerhalb der Reichweite von Kindern
aufzubewahren.
20. Ein nicht für die weitere Nutzung geeigneter Schaumerzeuger ist zu waschen und an einem Punkt für
Abfallentsorgung abzugeben.
21. Zur Erzeugung des Drucks im Tank darf ausschließlich die Pumpe genutzt werden, die im Lieferumfang
des Geräts enthalten ist.
22. Bei einer Überlassung des Schaumerzeugers ist dieser immer zusammen mit der Bedienungsanleitung
zu übergeben.
23. Aufgrund des Kontakts des Schaumerzeugers mit chemischen Mitteln, die einwirkenden Witterungsbedin-
gungen und den Alterungsprozess des Kunststoffes wird ein Tausch des Schaumerzeugers gegen ein neues
Produkt nach Ablauf von 3 Jahren nach dem Kauf empfohlen.
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