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Achtung - wichtige Hinweise für „Kroll Automatischer Universalölbrenner“
1. Betriebsanleitung vor Aufstellung und Inbetriebnahme sorgfältig lesen
2. Eine falsche Brennereinstellung kann Brennkammer und Wärmetauscher zerstören, deshalb muss die Leistung richtig
eingestellt werden. Um Kondensatbildung zu vermeiden, darf die Abgastemperatur netto (=gemessene Abgastemperatur in
°C minus Brenneransauglufttemperatur in °C) den Wert von 160°C (bei Warmlufterzeugern) nicht unterschreiten.
3. Brenner fachmännisch einstellen (Brennerkundendienst). Flamme darf die Brennkammerwände auf keinen Fall berühren.
4. Brennkammer und Wärmetauscher mindestens einmal jährlich reinigen. Ölbrenner mindestens einmal jährlich kontrollie-
ren und warten lassen. Wartungsvertrag abschließen.
5. Anlage nicht mit dem Hauptschalter ausschalten, wenn sich die Anlage im Heizbetrieb befindet, sondern mittels Geräte-
schalter. Ansonsten wird das Gerät zerstört, weil das Gebläse zur Abkühlung nicht nachlaufen kann (bei Warmlufterzeugern)
6. Vor Entriegelung des Sicherheitstemperaturbegrenzers (Warmluft-Thermostat) oder des Überstromrelais, Störungsursache
beseitigen.
7. Zur Erlangung der Garantie ist das Gerät von einem Fachmann zu installieren und in Betrieb zu nehmen.
Die Einregulierung ist mit einem Messprotokoll nachzuweisen.
8. Die Garantieanforderung bitte in allen Punkten vollständig ausfüllen, unterschreiben und an Firma Kroll einsenden.
Bitte beachten Sie, dass bei fehlenden Messwerten keine Garantieurkunde ausgestellt werden kann.
9. Bei Temperaturen unter 4°C ist das Öl im Vorratstank (bzw. Gerätetank) aufzuheizen. (entsprechende Heizpatrone siehe
unter Zubehör).
10. Zum Schutz der Heizungsregelung die Stromaufnahme des Brenners beachten (ggf. ein Relais nachrüsten).
Garantiebedingungen
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Die allgemeine Garantiezeit entnehmen Sie bitte unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen.
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Voraussetzung für die Garantie ist eine regelmäßige Wartung laut der Kroll-Betriebsanleitung, die mindestens einmal
jährlich durchzuführen ist und mit den entsprechenden Messprotokollen nachgewiesen werden muss. Sie setzt auch voraus
dass das Gerät fachmännisch in Betrieb genommen wurde und dass für die Inbetriebnahme ein aussagefähiges Messproto-
Kroll nachgewiesen wird.
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Ohne Nachweis einer fachgerechten Übergabe entfällt jegliche Gewährleistungsverpflichtung seitens Firma Kroll.
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Ebenfalls entfallen jegliche Gewährleistungsverpflichtungen, wenn Heizöl, DIN 51 601-1 unter 4°C oder Winterdiesel unter
der vorgeschriebenen Temperatur verwendet wird (Beimischung von Benzin ist streng untersagt).
Veränderung oder Manipulationen am Brenner dürfen auf keinen Fall vorgenommen und Reparaturarbeiten
müssen vom Fachmann durchgeführt werden.
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Wenn zur Startfähigkeit bei Kälte der Pumpendruck höher eingestellt wird, so überhitzt das Gerät mit zunehmender
Umgebungs- und Öltemperatur, wodurch Beschädigungen auftreten, was jegliche Garantie ausschließt.
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Bei Verpuffungen muss eine Analyse des verwendeten Heizöles zur Verfügung gestellt und von einem Sachverständigen
die Aufstellung des Gerätes überprüft werden.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung , Aufstellung, Wartung , wie in der Betriebsanleitung vorgege-
ben oder eigenmächtigen Änderungen an der werkseitig gelieferten Geräteausführung, erlischt jeglicher
Gewährleistungsanspruch.
Im Übrigen gelten unsere „Verkaufs- und Lieferbedingungen“
Technische Änderungen im Sinne der Produktverbesserung vorbehalten.