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5.2 - Inbetriebnahme
Nach positivem Test aller (und nicht nur einiger) Vorrichtungen der
Anlage kann die Inbetriebnahme vorgenommen werden;
die technischen unterlagen der Anlage müssen ausgestellt und
10 Jahre lang aufbewahrt werden; sie umfassen den schaltplan,
die Zeichnung oder ein Foto der Anlage, die Risikoanalyse und
die jeweiligen Lösungen, die Konformitätserklärung des Herstel-
lers bezüglich aller angeschlossenen Vorrichtungen, die Gebrau-
chsanleitungen aller Geräte und den Wartungsplan der Anlage;
am Tor oder an der Tür ein Schild mit den Daten der Automation,
dem namen des Verantwortlichen der Inbetriebnahme, der serien-
nummer, dem Herstellungsjahr sowie dem CE-Zeichen anbringen;
ein Schild mit den notwendigen Handlungen zur manuellen Entrie-
gelung der Anlage anbringen;
die Konformitätserklärung ausfüllen und dem Endbenutzer zusam-
men mit der Gebrauchsanweisung und dem Wartungsplan der An-
lage aushändigen;
sicherstellen, dass der benutzer den automatischen und manuellen
betrieb und die notausschaltung der Automation verstanden hat;
den Endbenutzer auch schriftlich über Gefahren und Risiken infor-
mieren;
ACHTUNG - nach Erkennen eines Hindernisses hält das Tor oder
die Tür während der Öffnung an und die automatische Schließung
wird ausgeschlossen. um die bewegung fortzusetzen, muss man
die bedientaste drücken oder den sender benutzen.
5 – TEsT UND INBETrIEBNAHME DEr AUTOMATION
5.1 - Abnahme
Alle Komponenten der Anlage müssen gemäß den jeweiligen An-
weisungen der Handbücher endgeprüft werden;
kontrollieren, dass die Anweisungen des Kapitels 1 – Anweisungen
zur sicherheit beachtet werden;
kontrollieren, dass sich das Tor oder die Tür nach der Entriegelung
der Automation frei bewegen können und sich in jeder Stellung im
Gleichgewicht befi nden und stillstehen;
die korrekte Funktion aller verbundenen Vorrichtungen (Fotozellen,
schaltleisten, notschalter und anderes) kontrollieren, indem man
mit den angeschlossenen Steuervorrichtungen (Sender, Tasten,
Wahlschalter) alle Proben der Öffnung, schließung und blockierung
des Tors oder der Tür durchführt;
die Messungen der Aufprallkraft nach En12445 durchführen, da-
bei Geschwindigkeit, Motorkraft und Verlangsamungen des steuer-
geräts einstellen, falls die Messungen nicht die gewünschten Werte
zeigen.
Die Endabnahme der Anlage muss von einem qualifi zierten Techni-
ker durchgeführt werden, der alle von der bezugsnorm geforderten
Proben bezüglich, der bestehenden Restrisiken ausführt, insbe-
sondere entsprechend der Richtlinie EN12445, in der Testmetho-
den für Automationen der Türen und Tore genannt sind.
5.1 - Abnahme
5.2 - Inbetriebnahme
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