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O
Das Gerät am Deckelgriff festhalten,
falls es beginnen sollte, sich auf der
Arbeitsfläche zu bewegen.
O
Für ein gröberes Ergebnis empfiehlt
sich die Pulsfunktion.
O
Ein zu langes Verarbeiten vermeiden.
O
Beim Zubereiten von Teig das Fett
direkt aus dem Kühlschrank in ca. 2
cm großen Stücken zugeben.
Pflaumenmarinade
300 g Honig, 50 g Trockenpflaumen und
50 ml Wasser.
Über Nacht in den Kühlschrank stellen.
Mit der Pulsfunktion 4 Sekunden lang
verarbeiten
Express Serve/Scheibe
Siehe Abbildungen
I
-
P
O
Frische Zutaten verwenden
O
Die Zutaten nicht zu klein schneiden.
Die Breite des Füllschachts ziemlich
ausfüllen. Dies verhindert, dass
Zutaten beim Verarbeiten seitlich
wegrutschen.
O
Nach der Verarbeitung bleiben
immer kleine Reste auf der Scheibe
oder in der Schüssel zurück.
Justierung der Kabellänge
Siehe Abbildung
Q
O
Das Kabel auf die gewünschte Länge
unten um das Gerät wickeln und mit
dem Kabelclip festklemmen.
Aufbewahrung
R
Das Schlagmesser und die
Arbeitsscheibe können nach dem
Gebrauch zusammen in der Schüssel
aufbewahrt werden.
Niemals das Gerät betreiben, wenn das
Schlagmesser und die Arbeitsscheibe
gleichzeitig eingesetzt sind. Immer nur
ein einziges Zubehörteil verwenden.
Aktualisierte Informationen zur Entsorgung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von
Anforderungen an den Umgang mit Elektro und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier
zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden
können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies
gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung
eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2
für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch
bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 betragen oder die
gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m2 betragen. Vertreiber haben