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HKF 50 VA/E VA/P
5.956-485 A 2005937 (10/03)
7. Besondere Bedingungen im
Ex-Bereich
1. Der Innenreiniger darf in Zone 0 von Behäl-
tern nur eingesetzt werden, wenn die Behälter
eine Größe von 1m Durchmesser bei einer übli-
chen Behälterhöhe oder eine vergleichbare Be-
hältergröße nicht überschreiten.
2. Der Massengehalt der Reinigungsflüssigkeit
an nichtgelösten Feststoffen darf 1% nicht über-
schreiten.
3. Der Innenreiniger ist elektrostatisch zu erden.
4. Die Pumpe für die Reinigungsflüssigkeit darf
nur betrieben werden, wenn sie mit Flüssigkeit
gefüllt ist.
5. Der Nenndruck der Pumpe darf bei Lösungs-
mittelbetrieb 50 bar nicht überschreiten.
6. Der Druckluftmotor darf nur betrieben wer-
den, wenn dem Innenreiniger Reinigungsflüs-
sigkeit zugeführt wird.
7. Die Drehzahl des Spritzkopfes darf 40 1/min
nicht überschreiten.
8. Die Betriebstemperatur der Reinigungsflüs-
sigkeit Wasser mit Reinigungsmitteln darf 95 °C
nicht überschreiten.
9. Die Betriebstemperatur der Reinigungsflüs-
sigkeiten Lösungsmittel, Laugen und Säuren
darf 20 °C nicht überschreiten.
10. Der Innenreiniger ist nach angemessener
Betriebsdauer auf einwandfreien Zustand und
einwandfreie Funktion zu prüfen (u. a. Lager-
buchsen und antriebsseitige Dichtung auf Ver-
schleiß bzw. Dichtheit). Gegebenenfalls ist eine
Reparatur durchzuführen.
11. Der Innenreiniger darf nur mit solchen Rei-
nigungsflüssigkeiten betrieben und in solchen
Medien verwendet werden, gegen deren Einwir-
kung die Werkstoffe hinreichend beständig
sind.
12. Reinigungsflüssigkeiten, die brennbare Lö-
sungsmittelanteile enthalten, müssen den
Zündgruppen IIA und IIB entsprechen.
Lösungsmittel der Zündgruppe IIC dürfen nicht
versprüht werden.
13. Der Innenreiniger darf nicht dauernd, son-
dern nur während der Behälterreinigung in
Zone 0 angeordnet sein. Die im Rahmen der
BetrSichV geltenden Betriebsvorschriften sowie
weitere nationale Bestimmungen sind einzuhal-
ten. Es ist zu berücksichtigen, dass die Verbin-
dung Behälter / in den Behälter eingebrachter
Innenreiniger nicht flammendurchschlagsicher
ist.
14. Schläuche müssen elektrostatisch leitfähig
sein (Widerstand R < 1 M
Ω
)
15. Es dürfen nur Reinigungsflüssigkeiten mit
einer Leitfähigkeit G > 1000 pS/m eingesetzt
werden.
16. Alle medienberührten Teile sind an das Er-
dungssystem anzuschliessen.
A. Zu Ihrer Sicherheit
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