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e. Produkte bzw. Produktteile, die dem Verschleiß unterliegen bzw. Verbrauchsmaterial,
f. Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisungen des Geräts, Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit beim
Gebrauch,
g. Zugabe oder Verwendung von Lebensmitteln, die in der Anleitung ausgeschlossen wurden (hart,
heiß, trocken usw.),
h. Verwendung von Lebensmittelmengen, die die angegebenen Mengen überschreiten,
i. unrichtiger Zusammenbau der Klingengruppe oder des Zubehörs,
j. Überschreitung der vorgesehenen Verwendungsdauer,
k. zufälliger Flüssigkeitseintritt in den Motorkörper aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs,
l. durch Nachlässigkeit verwickeltes oder geknicktes Netzkabel.
Oben angeführte Aufzählung ist bloß beispielgebend ohne Anrecht auf Vollständigkeit, da diese
Gewährleistung in jedem Fall für all jene Umstände ausgeschlossen ist, die nicht auf Fabrikationsfehler
des Gerätes zurückzuführen sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch alle Fälle mit
unsachgemäßem Gebrauch des Geräts sowie die professionelle Verwendung. Es wird keine Haftung
für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Sachen und Haustieren übernommen, die durch die
Nichteinhaltung aller in der entsprechenden „Bedienungsanleitung samt Hinweisen“ im Hinblick auf
Installation, Gebrauch und Pflege des Geräts angegebenen Vorschriften verursacht werden. Hiervon
unberührt bleiben Vertragsklagen gegenüber dem Verkäufer.
Inanspruchnahme des Kundendienstes
Die Reparatur des Gerätes ist bei einer autorisierten Servicestelle auszuführen.
Während der Gewährleistung muss das fehlerhafte Gerät der Servicestelle zusammen mit einem
Dokument zum Nachweis des Verkaufs- oder Lieferdatums übergeben werden.
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