DE | Gebrauchsanweisung
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Technische Daten
Benzin-Rasenmäher
IBRM 2351 TL
Antriebstyp
Selbstfahrend
Motortyp
LM910L, 4-Takt Motor
Nennmotorleistung
kW
4,0
Nennmotordrehzahl
min
-1
2850
Hubraum
cm
3
223
Höheneinstellung
7 Stufen
Schnitthöhe
mm
30-70
Volumen Grasfangkorb
L
70
Schnittbreite
mm
510
Deckmaterial
Stahl
Tankinhalt
L
1,0
Öltank
L
0,6
Gewicht
kg
37,2
Schalldruckpegel L
PA (EN ISO 5395-2:2013/A2:2017)
dB (A)
80,6
[K=3,0 dB(A)]
Schallleistungspegel, L
WA (2000/14/EG)
dB (A)
93,9
[K=2,09 dB(A)]
Vibration, a
hw
(EN ISO 5395-2:2013/A2:2017)
m/s
2
5,51
[K=1,5 m/s
2
]
Emissionen
- Der angegebene Schwingungsemissionswert wurde nach einem genormten Prüfverfahren gemessen und kann
zum Vergleich mit anderen Elektrowerkzeugen verwendet werden.
- Der angegebene Schwingungsemissionswert kann auch zur Einschätzung von erforderlichen Arbeitspausen ver-
wendet werden.
- Der angegebene Schwingungsemissionswert kann sich während der tatsächlichen Benutzung des Elektrowerkzeu-
ges von dem Angabewert unterscheiden, abhängig von der Art und Weise, wie das Elektrowerkzeug verwendet
wird.
- Achtung: legen Sie zum Schutz vor vibrationsbedingten Durchblutungsstörungen der Hände rechtzeitige Arbeits-
pausen ein.
Beschränken Sie die Geräuschentwicklung und Vibration auf ein Minimum!
• Verwenden Sie nur einwandfreie Geräte.
• Warten und reinigen Sie das Gerät regelmäßig.
• Passen Sie Ihre Arbeitsweise dem Gerät an.
• Überlasten Sie das Gerät nicht.
• Lassen Sie das Gerät gegebenenfalls überprüfen.
• Schalten Sie das Gerät aus, wenn es nicht benutzt wird.
• Tragen Sie Handschuhe.
Tragen Sie einen Gehörschutz. Die Einwirkung von Lärm kann einen Gehörverlust bewirken.
Angaben zur Geräuschemission gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bzw. EG-Maschinenrichtlinie: Der Schall-
druckpegel am Arbeitsplatz kann 80 dB (A) überschreiten. In dem Fall sind Schallschutzmaßnahmen für den Bediener
erforderlich (z.B. Tragen eines Gehörschutzes).
Bitte beachten Sie:
Dieses Gerät darf in Wohngebieten nach der deutschen Maschinenlärmschutzverordnung vom
September 2002 an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht in Betrieb genom-
men werden.
Beachten Sie zusätzlich auch die landesrechtlichen Vorschriften zum Lärmschutz!
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