BETRIEB
118 – German
Schutzausrüstung
Allgemeines
•
Das Gerät niemals benutzen, wenn nicht die
Möglichkeit besteht, im Falle eines Unfalls Hilfe
herbeizurufen.
Persönliche Schutzausrüstung
Bei der Benutzung des Gerätes muss die
vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung
angewendet werden. Die persönliche Schutzausrüstung
beseitigt nicht die Unfallgefahr, begrenzt aber den
Umfang der Verletzungen und Schäden. Bei der Wahl der
Schutzausrüstung einen Fachhändler um Rat fragen.
Benutzen Sie immer:
•
Einen zugelassenen Schutzhelm
•
Gehörschutz
•
Zugelassener Augenschutz. Bei der Benutzung eines
Visiers ist auch eine zugelassene Schutzbrille zu
tragen. Zugelassene Schutzbrillen sind in diesem
Falle diejenigen, die die Normen ANSI Z87.1 für die
USA bzw. EN 166 für EU-Länder erfüllen. Visiere
müssen der Norm EN 1731 entsprechen.
•
Atemschutzmaske
•
Feste, griffsichere Handschuhe.
•
Eng anliegende, kräftige und bequeme Kleidung
tragen, die volle Bewegungsfreiheit gewährt. Durch
Schneiden werden Funken erzeugt, die Ihre Kleidung
entzünden können. Husqvarna empfiehlt das Tragen
von feuerfester Baumwolle oder schwerem
Jeansstoff. Tragen Sie keine Kleidung aus Materialien
wie Nylon, Polyester oder Viskose. Im Falle einer
Entzündung kann dieses Material schmelzen und an
der Haut kleben bleiben. Keine kurzen Hosen tragen.
•
Stiefel mit Stahlkappe und rutschfester Sohle.
Weitere Schutzmaßnahmen
•
Feuerlöscher
•
Ein Erste-Hilfe-Set soll immer griffbereit sein.
Allgemeine
Sicherheitsvorschriften
In diesem Abschnitt werden grundlegende
Sicherheitsregeln vorgestellt. Die folgenden
Informationen sind kein Ersatz für das Wissen, das ein
professioneller Anwender durch seine Ausbildung und
praktische Erfahrung erworben hat.
•
Lesen Sie die Bedienungsanweisung sorgfältig durch
und machen Sie sich mit dem Inhalt vertraut, bevor
Sie das Gerät benutzen. Vor der erstmaligen
Benutzung der Maschine wird eine praktische
Einweisung empfohlen.
•
Denken Sie stets daran, dass Sie als Bediener für
eventuell dadurch entstehende Sach- und
Personenschäden verantwortlich sind.
•
Die Maschine ist sauber zu halten. Die Lesbarkeit
aller Schilder und Aufkleber muss gewährleistet
werden.
Stets mit gesundem Menschenverstand
arbeiten!
Es ist unmöglich, alle denkbaren Situationen
abzudecken, die beim Gebrauch des Geräts auftreten
könnten. Gehen Sie stets mit Vorsicht und Vernunft vor.
Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer Fachkraft
beraten. Fragen Sie Ihren Fachhändler, Ihre
Servicewerkstatt oder einen erfahrenen Anwender.
Führen Sie keine Arbeiten aus, wenn Unsicherheiten
bezüglich der richtigen Vorgehensweise bestehen.
!
WARNUNG! Bei der Nutzung von
Produkten, die schneiden, schleifen,
bohren, feine Schleifvorgänge ausführen
oder Material formen kann es zu einer
Bildung vom Staub und Dämpfen
kommen, die schädliche chemische
Substanzen enthalten. Informieren Sie
sich über die Beschaffenheit des
Materials, mit dem Sie arbeiten und
tragen Sie einen geeigneten Atemschutz.
Eine längerfristige Beschallung mit Lärm
kann zu bleibenden Gehörschäden
führen. Stets einen zugelassenen
Gehörschutz tragen. Immer genau auf
Warnsignale oder Zurufe achten, wenn
Sie den Gehörschutz tragen.
Gehörschutz immer abnehmen, sobald
der Motor abgestellt ist.
!
ACHTUNG! Beim Betrieb des Gerätes
können Funken einen Brand
verursachen. Deshalb soll die
Feuerlöschausrüstung stets in
Reichweite aufbewahrt werden.
!
WARNUNG! Das Gerät kann falsch oder
nachlässig angewendet gefährlich sein
und zu schweren oder gar
lebensgefährlichen Verletzungen des
Benutzers oder anderer Personen
führen.
Niemals Kinder oder andere Personen,
die nicht mit der Handhabung der
Maschine vertraut sind, die Maschine
bedienen oder warten lassen.
Lassen Sie niemals jemand anderen das
Gerät benutzen, ohne sich zu
vergewissern, dass die Person den Inhalt
der Bedienungsanweisung verstanden
hat.
Niemals das Gerät verwenden, wenn Sie
müde sind, Alkohol getrunken oder
Medikamente eingenommen haben, die
Ihre Sehkraft, Urteilsvermögen oder
Körperkontrolle beeinträchtigen können.
Summary of Contents for K970 III Rescue
Page 135: ......