hs.430
Materialinformationen
5. Unterhaltspflege
Textile oder Lederflächen je nach Bedarf regelmäßig mindestens einmal monatlich mit
dem Staubsauger absaugen (Polsteraufsatz und geringe Saugstärke!) Zwei- bis dreimal
im Jahr den Bezug mit einem gut feuchten Frottee abwischen. Bei trockener Raumluft im
Winter kann dies sogar einmal wöchentlich erfolgen. Die Feuchtigkeit vermeidet, dass
die Stoffe und Leder spröde werden und sie mindert die elektrostatische Aufladung der
Oberflächen. Wo stark kalkhaltiges Wasser aus dem Hahn kommt, besser destilliertes
Wasser nehmen.
6. Flecken
Flecken so schnell wie möglich entfernen und nicht eintrocknen lassen. Gröbere
Verschmutzungen erst abnehmen. Die Flecken immer von außen nach innen saugend/
tupfend abnehmen. Nie kräftig reiben, das kann die Oberfläche verletzen. Wasser-
lösliche Flecken am besten mit Puratex Textilreiniger behandeln. Der Reiniger ist im
Möbel handel erhältlich. Fetthaltige Flecken mit Waschbenzin oder Spiritus anlösen und
mit einem trockenen Tuch abreiben. Keine säurehaltigen Reiniger (z.B. Essigreiniger)
und nie (!) Fensterreiniger verwenden. Die Entfernung besonderer Flecken zum Beispiel
eingetrockneter Kaugummi oder Kerzenwachs am besten einem professionellen
Polsterreiniger überlassen.
7. Pilling und Anfärbungen
Bekleidungsstoffe können Fasern oder auch Farbstoffe an Bezügen oder Bespannungen
abgeben. Daraus können sich sogenannte Pills bilden, kleine Faserkügelchen, die am
Bezugsstoff oder einer Bespannung anhaften. Diesen Effekt nennt man Fremdpilling.
Abhilfe schafft hier in der Regel ein Pillingrasierer. Jeans und mitunter auch andere
Bekleidungsstoffe können Farbe abgeben/ausbluten, sowohl bei Stoffen als auch bei
Ledern. Dies gilt besonders dann, wenn der Bekleidungsstoff auch noch feucht ist. In
den meisten Fällen können derartige Fremdanfärbungen nicht mehr entfernt werden.
Summary of Contents for hs.430
Page 1: ...hs 430 Wichtige Produktinformation M30 09 2016 1 000...
Page 12: ......
Page 13: ...hs 430 Belangrijke product informatie...
Page 24: ......