Reinigungsmittel
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10.2017
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Reinigungsmittel
Bei der Auswahl des Reinigungsmittels sollte unbedingt auf die
Eignung für Ultraschallbäder geachtet werden, da sonst
Schäden an der Ultraschallwanne, schlimmstenfalls
Verletzungen des Bedienpersonals, auftreten können.
Verwenden Sie die in
Punkt 8.3
Bitte beachten Sie unbedingt die Einschränkungen zu
lösemittelhaltigen und wässrigen Reinigern in den
Kapiteln 8.1
Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Lieferanten oder den
Hersteller.
Alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der in Kapitel
8.1 und
genannten Einschränkungen hervorgerufen werden,
unterliegen nicht der Mängelhaftung des Herstellers.
8.1
Einschränkungen zu lösemittelhaltigen Reinigern
Auf keinen Fall dürfen brennbare Flüssigkeiten, bzw.
Lösemittel, direkt in der Ultraschall-Reinigungswanne
verwendet werden. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr!
Ultraschall erhöht die Verdunstung der Flüssigkeiten und bildet
feinste Nebel, die sich an Zündquellen jederzeit entzünden
können.
Explosionsgefährliche Stoffe und entzündliche Lösemittel
gekennzeichnet gemäß EG-Richtlinien durch Symbole und
Gefahrenhinweise R 1 bis R 9
oder E, F+, F,O bzw. R 10, R 11 oder R 12 für entzündliche
Stoffe
dürfen
nicht
in die Edelstahlwanne des Ultraschallgerätes
eingebracht und beschallt werden.
Den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften entsprechend,
können begrenzte Volumina entzündlicher Flüssigkeiten
(maximal 1 Liter) in einem Ultraschallgerät unter folgenden
Voraussetzungen beschallt werden: Indem diese Flüssigkeiten
bei ausreichender äußerer Lüftung in einem entsprechenden
separaten Behälter (Beispiel Becherglas) in die mit nicht
entzündlicher Flüssigkeit (Wasser mit einigen Tropfen
Netzmittel) gefüllte Edelstahlwanne eingebracht werden.
WARNUNG
Haftungsausschluss
GEFAHR
Ausnahme