Sicherheit
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Darauf achten, dass an einem Kühl-
gerät bis zur fachgerechten Entsor-
gung keine Kühlrippen oder Rohre be-
schädigt werden.
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Damit im Fall einer Leckage des Käl-
temittelkreislaufs kein zündfähiges
Gas-Luft-Gemisch entstehen kann,
muss der Aufstellraum laut Norm
EN 378 eine Mindestgröße von 1 m
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je 8 g Kältemittel haben. Die Menge
des Kältemittels in Ihrem Gerät fin-
den Sie auf dem Typschild.
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Um Funkenbildung zu verhindern, bei
einem Gasleck nicht den Netzstecker
ziehen.
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Elektro-Altgeräte an einer zugelasse-
nen Sammel- oder Rücknahmestelle
abgeben.
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Nur Originalzubehörteile verwenden.
Gesundheitsgefahr!
Herausspritzendes Kältemittel kann zu
Augenschäden führen.
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Sollten Augen oder Schleimhäute mit
Kühlmittel in Kontakt kommen, sofort
die Augen unter klarem Wasser spü-
len und einen Arzt rufen.
Kältemitteldämpfe können in hohen
Konzentrationen Schwindelgefühl,
Kopfschmerzen, Übelkeit oder Ersticken
verursachen.
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Kältemitteldämpfe nicht einatmen.
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Sollte Kältemittel austreten, Raum
unverzüglich lüften.
Risiken durch chemische Stoffe
VORSICHT
Explosionsgefahr!
Unsachgemäßer Umgang mit chemi-
schen Stoffen kann zu Explosionen füh-
ren.
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In diesem Gerät keine explosions-
fähigen Stoffe, wie zum Beispiel
Aerosolbehälter mit brennbarem
Treibgas, lagern, da sie zündfähige
Gas-Luft-Gemische bilden können.
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Zum Abtauen auf keinen Fall Abtau-
sprays verwenden. Sie können explo-
sive Gase bilden.
Brand- und Gesundheitsgefahr!
Die Wärmedämmung und der Innenbe-
hälter sind kratz- und hitzeempfindlich
oder können schmelzen oder in Brand
geraten.
Kunststoffe, wie sie in der Wärmedäm-
mung verbaut sind, können, wenn sie
schmelzen oder in Brand geraten, gifti-
ge Dämpfe freisetzen.
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Keine elektrischen Heizgeräte, Messer
oder Geräte mit offener Flamme so-
wie Kerzen verwenden.
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Keine elektrischen Geräte innerhalb
des Kühlfachs betreiben, die nicht der
vom Hersteller empfohlenen Bauart
entsprechen.
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Gerät von offenem Feuer und heißen
Flächen fernhalten.