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1. Allgemeine Prüfpunkte
- Sind Verunreinigun-
gen (z.B. Schmutz, Schlamm, Lack, Öl oder Fett)
an der Leiter vorhanden?
Alle Befestigungen (Nieten, Schrauben, Bolzen
etc.) müssen vollständig vorhanden sein.
Sind Befestigungen evtl. lose oder korrodiert?
2. Leiterholm, Leitersprosse, Holmverbindung
Sind die Leiterholme evtl. verbogen, verdreht,
verbeult, rissig oder korrodiert?
Alle Leitersprossen müssen vollzählig vorhanden
sein. Sind Leitersprossen evtl. abgenutzt, lose,
korrodiert oder beschädigt?
3. Verbindungselemente, Leiterführung, Beschläge
Leiterführungen und Anschlagbolzen auf Funkti-
onalität und Festigkeit, sowie auf Beschädigun-
gen und Korrosion prüfen.
Die Arretierung der Leiter mit Rasthaken und Ab-
hebesicherung muss einwandfrei funktionieren.
Sind die Rasthaken und die Abhebesicherung
evtl. beschädigt, locker oder korrodiert?
4. Sprossen-Stufen-Drehmodule
- Funktionalität
der Verriegelung und der Entriegelung prüfen
(Sprossen-Stellung und Stufen-Stellung).
Die Drehmodule müssen in beiden Stellungen
einwandfrei einrasten. Ist die Verriegelungs- und
die Entriegelungsanzeige sichtbar?
5. Querbalken, Füße, Endkappen
- Querbalken,
Füße und Endkappen auf Festigkeit, sowie auf
Beschädigungen und Korrosion prüfen. Alle Lei-
terfüße/Endkappen müssen vorhanden sein. Sind
Leiterfüße locker, verschlissen oder korrodiert?
6. Spreizsicherung
- Technischen Zustand des
Spanngurtes prüfen. Sind die Befestigungspunk-
te in gutem Zustand? Sind Beschädigungen,
Risse, Korrosion vorhanden?
7. Kennzeichnungen
- Sind alle Kennzeichnungen
vorhanden und gut lesbar?
13. Prüfliste
• Für den gewerblichen Einsatz der Leiter ist eine
regel mäßige Überprüfung durch eine befähigte
Person erforderlich (Betriebssicherheitsverordnung).
• Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
Leitern wiederkehrend auf ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktions-
prüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen der
erforderlichen Prüfungen festzulegen.
• Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich
nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere
nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung
bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und
Schwere festgestellter Mängel bei vorangegan-
genen Prüfungen.
• Der Unternehmer hat ebenso dafür zu sorgen,
dass schadhafte Leitern der Benutzung entzogen
und so aufbewahrt werden, dass eine Weiterbe-
nutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung
bzw. Entsorgung nicht möglich ist.
Bei der regelmäßigen Inspektion der Leiter sind die
Prüfpunkte 1. - 7. zu berücksichtigen. Ergibt einer
der geprüften Punkte kein zufrieden-stellendes
Ergebnis, sollte die Leiter NICHT benutzt werden.
• Durch beschädigte, fehlerhafte oder nicht
funktionstüchtige Leiterelemente besteht für den
Benutzer die Gefahr eines Absturzes; ebenso be-
steht die Gefahr eines Umsturzes beim Gebrauch
der Leiter.
• Benutzer der Leiter können sich bei einem Sturz
schwere Verletzungen zuziehen.
• Ebenso können Gegenstände bei einem Umsturz
der Leiter beschädigt werden.
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