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2.4 Vor Benutzung
• Sämtliche Gerüstteile auf richtige Montage, Funktionsfähigkeit und Beschädi-
gungen prüfen. Beschädigte Bauteile bzw. Bauteile, deren Funktion nicht mehr
gewährleistet ist, dürfen nicht mehr benutzt werden und müssen der Benut-
zung entzogen werden.
• Alle Lenkrollen durch Niederdrücken der Bremshebel feststellen. Es muss ein
deutlichen „klick“ zu hören sein. Hebel nur zum Rollen des Gerüstes öffnen.
• Gerüst nur mit vollständigen Seitenschutz (Geländer mit Knieleiste und Bord-
brett) einsetzen.
• Vor der Benutzung, insbesondere nach Außeneinwirkung (Sturm, Schneefall,
Erschütterungen, etc.) Gerüst durch Sichtkontrolle auf Mängel und Vollständig-
keit prüfen.
• Vor der Benutzung die Dreiecksausleger auf ihre Funktion prüfen.
• Umgebung des Gerüstes auf mögliche Gefahren prüfen.
2.5 Benutzung
• Benötigtes Material Schrittweise über die einzelnen Plattformen zur Arbeits-
plattform transportieren.
• Mobile Zugangs- und Arbeitstürme, die in Übereinstimmung mit EN 1004 kon-
struiert wurden, sind keine Anschlagpunkte für persönliche Auffanggeräte.
• Keine Werkzeuge oder Materialien auf dem Gerüst lagern.
• Nach dem betreten einer Plattform, Klappe der Plattform komplett schließen.
• Die Arbeit ist nur auf einer Plattform mit vollständigem Seitenschutz ein-
schließlich Geländer und Bordbrettern erlaubt.
• Arbeiten unter körperlichen Zuständen und Verfassungen, die die Sicherheit
des Benutzers im Normalfall und im Notfall beeinträchtigen (z. B. Alkohol- oder
Medikamenteneinfluss, Schwindelgefühl, Höhenangst u. a.), ist nicht zulässig.
2.6 Rollen des Gerüstes
•
Bremshebel der Lenkrollen nur zum Rollen des Gerüstes öffnen. Lenkrollen
durch Niederdrücken der Bremshebel wieder feststellen. Es muss ein deutli-
chen „klick“ zu hören sein
• Auf ausreichend tragfähigen, ebenen Untergrund und Hindernisse achten.
• Lenkrollen nach Ausrichten des Gerüstes durch Betätigung der Feststellbrem-
se und Federstecker oder Klemmschraube sichern. Bei der Betätigung der
Feststellbremse muss ein deutliches „klick“ zu hören sein.
•
Bei nicht tragfähigen Bauwerkswänden (großflächige Verglasungen, Wellplat
-
ten etc.) stets auch auf Bauwerksseite Seitenschutz (Geländer, Handlauf und
Bordbretter) anbringen.
• Zwischenbühnen, die nicht als Arbeitsplattformen verwendet werden, durch
Geländer mit Knieleiste sichern.
• Oberste Klauen des Geländerrahmens 4 Sprossen oberhalb der Arbeitsplatt-
form anbringen.
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