Weiterführende Informationen
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· G&D DVI-Extender-F
Weiterführende Informationen
Unterstützung beliebiger Grafikauflösungen
Grundsätzlich unterstützt der Extender jede Auflösung, die gemäß DVI-Spezifika-
tion übertragen werden kann. Dies betrifft vor allem die Pixelrate, die zwischen 25
und 165 MHz liegen darf.
Für die üblichen Timingstandards VESA DMT und VESA SMT sind Auflösungen
zwischen 640 × 480 und 1600 × 1200 Bildpunkten (jeweils bei 60 Hz) möglich.
1920 × 1200 bei 60 Hz werden nach VESA CVT-RB übertragen, 1920 × 1080 Bild-
punkte bei 60 Hz (progressive) nach CEA861.
Innerhalb der genannten Rahmenparameter sind beliebige Bildwiederholraten und
Auflösungen möglich. Welche Bildschirmmodi zur Auswahl stehen, hängt maß-
geblich von der Grafikkarte, dem installierten Gerätetreiber sowie dem Betriebssys-
tem und dem angeschlossenen Monitor ab.
Die vom Computer an den Sender (
DVI-Extender-F-CPU
) übertragenen Bilddaten
werden unverändert an den Monitor des Arbeitsplatzes weitergegeben. Frequenzen
und Bildlage des Signals am Sender entsprechen somit jenen des Grafikkartenaus-
gangs.
DDC-Weiterleitung mit Cache-Funktion
Der Extender unterstützt
Enhanced-DDC
(Enhanced Display Data Channel), um die
Eigenschaften des am Empfänger angeschlossenen Monitors auszulesen und an den
Computer weiterzuleiten. Diese Eigenschaften umfassen beispielsweise Informationen
über die bevorzugte Auflösung und die unterstützten Frequenzen des Monitors.
Damit der am Sender (
DVI-Extender-F-CPU
) angeschlossene Computer schon wäh-
rend des Bootvorgangs Zugriff auf die Eigenschaften des Monitors hat, ist eine
Cache-Funktion in den Extender integriert. Auch wenn der Sender oder der Emp-
fänger ausgeschaltet ist oder beide nicht miteinander verbunden sind, stehen entwe-
der die Eigenschaften des zuletzt angeschlossenen Monitors oder die Werksvorgabe
des Extenders zu Verfügung.
Üblicherweise werden die DDC-Informationen des Monitors unverändert an den
Rechner weitergeleitet. Stellt der Extender aber fest, dass sich die Informationen des
Monitors nicht vollständig auslesen lassen oder diese unzulässige Einträge ent-
halten, werden die Informationen vervollständigt oder korrigiert.