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11a
Bedingungen und Bestimmungen
Nur Mängel als Folge von Herstellungsfehlern, die bei normalem Gebrauch auftreten, werden
von der Garantie abgedeckt. Von der Garantie ausgeschlossen ist Verschleiß an Teilen wie z. B.
Zahnkreisen, Zahnsegmenten, Spannfedern usw. Wenn innerhalb der Garantiefrist ein Mangel
festgestellt wird, wird die Hebeklemme nach Ermessen des Herstellers ersetzt oder repariert.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Klemmen mit Mängeln die auf Folgendes zurückzuführen
sind:
- Normaler Verschleiß
- Überlastung
- Unsachgemäßer oder nachlässiger Gebrauch
- Beschädigungen
- Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Maßnahmen
- Heben von anderem Hebegut als auf der Klemme oder in der Bedienungsanleitung angegeben
- Modifi kationen/Änderungen an der Terrier-Klemme
- Unsachkundiger Gebrauch der Klemme und Nichteinhaltung der Anweisungen in der
betreffenden Bedienungsanleitung
- Wartungs- und/oder Revisionsarbeiten, die nicht von einem anerkannten Gunnebo Lifting
Händler durchgeführt wurden.
Der Hersteller haftet nicht für Nebenschäden oder Schäden, die sich aus dem Gebrauch der
Hebeklemme oder einem Verstoß gegen die Garantie ergeben.
11b
Sicherheitsinspektion
Alle Inspektionen und Reparaturen müssen in das Inspektionsschema eingetragen werden.
Dies gilt nicht nur für die eigenen Inspektionen, sondern auch für Inspektionen, die von
einem anerkannten Gunnebo Lifting vorgenommen werden. Wenn die Einheit zur Inspektion
oder Wartung gegeben wird, muss das Wartungsheft immer mitgeliefert werden.
Schäden an der Hebeklemme
Werden Verschleiß oder Beschädigungen in irgendeiner Form festgestellt, ist folgendermaßen
vorzugehen:
1
Die Klemme außer Betrieb nehmen (Datum der Außerbetriebnahme notieren).
2
Versuchen, die Ursache des Defekts zu ermitteln, z. B. (die vollständige Liste fi nden Sie
in Kap. 1):
- Überlastung
- Unsachgemäßer Gebrauch (die Klemme ist nicht zum Ziehen oder Schleppen von
Objekten geeignet)
- Unsachkundiger Gebrauch
- Grober oder nachlässiger Gebrauch
Derartige Beschädigungen sind von der Garantie ausgeschlossen! Um Ihre Sicherheit und die
Sicherheit Ihrer Kollegen/Mitarbeiter zu gewährleisten, muss dieses Verfahren dennoch
eingehalten werden.
3
Die Hebeklemme zusammen mit dem Wartungsheft bei einem anerkannten
Gunnebo Lifting Reparaturfachmann .abgeben.
4
Nach der Revision/Reparatur die Klemme wieder in Betrieb nehmen. Datum der
Inbetriebnahme im Wartungsheft notieren (auf Seite 35).
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