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Benutzen Sie kein Elektrowerkzeug, dessen Schal-
ter defekt ist.
Ein Elektrowerkzeug, das sich nicht
mehr ein- oder ausschalten lässt, ist gefährlich und
muss repariert werden.
Lassen Sie Ihr Elektrowerkzeug durch eine Elek-
trofachkraft reparieren.
Dieses Elektrowerkzeug
entspricht den einschlägigen Sicherheitsbestimmun-
gen. Reparaturen dürfen nur von einer Elektrofach-
kraft ausgeführt werden, indem Originalersatzteile
verwendet werden; anderenfalls können Unfälle für
den Benutzer entstehen.
Achtung!
Die Maschine muss am Fußboden mit den ge-
eigneten Schrauben sicher befestigt werden, da
Kippgefahr besteht.
Überprüfen Sie vor jedem Gebrauch
• Ein- und Ausschalter inkl. Notausschalter auf
ordnungsgemäße Funktion
• Führen Sie vor jedem Betreiben eine Sichtprüfung
durch.
• Kontrollieren Sie besonders Sicherheitseinrich-
tungen, elektrische Bedienelemente, elektrische
Leitungen und Schraubverbindungen auf Beschä-
digungen und festen Sitz. Ersetzen Sie gegebe-
nenfalls beschädigte Teile vor dem Betreiben.
• Vergewissern Sie sich, dass der Tischklemmhebel
fest angezogen ist, bevor Sie die Maschine in Gang
setzen.
• Vergewissern Sie sich, dass der Bohrer sicher im
Spannfutter befestigt ist.
• Entfernen Sie die Spannschlüssel. Überprüfen
Sie vor dem Einschalten des Geräts stets, ob die
Spannschlüssel entfernt wurden.
Verletzungsgefahr!
Bringen Sie nie Körperteile oder Kleidung in die
Nähe rotierender Teile des Gerätes.
Verwenden Sie eine Schutzausrüstung, die auf Sie
abgestimmt ist.
Tragen Sie bei langen Haaren ein Haarnetz.
Tragen Sie keine Handschuhe, wenn Sie einen Bohrer
betreiben.
Versuchen Sie nicht, ein Werkstoff zu bohren, das kei-
ne flache Oberfläche hat, es sei denn, Sie verwenden
eine geeignete Stützauflage.
Starten Sie die Bohrmaschine nie mit dem Bohrer
gegen das Werkstück gedrückt.
Verwenden Sie immer Klammern, Spannbacken oder
einen Schraubstock, um das Werkstück am Tisch zu
sichern.
Stellen Sie die Bohrmaschine auf die Geschwindigkeit
ein, die für die jeweilige Arbeit angemessen ist.
Schalten Sie die Maschine bei einer Blockade sofort
ab. Ziehen Sie den Netzstecker und entfernen Sie das
verklemmte Werkstück.
Späne oder Splitter dürfen bei laufender Maschine
nicht entfernt werden.
Netzanschluss
Der Betrieb ist nur mit Fehlerstrom-Schutz-
schalter (RCD max. Fehlerstrom 30mA) zulässig.
Nur an Einphasen-Wechselstrom und nur an die auf
dem Leistungsschild angegebene Netzspannung
anschließen. Nur an Steckdosen mit Schutzkontakt
anschließen.
Maschine nur ausgeschaltet an die Steckdose
anschließen.
Wartung
Vor Durchführung jeglicher Arbeiten am Gerät
immer den Stecker aus der Steckdose ziehen.
Führen Sie vor jedem Betreiben eine Sichtprüfung
durch.
Das Gerät darf nicht benutzt werden falls es beschä-
digt ist oder die Sicherheitseinrichtungen defekt sind.
Tauschen Sie abgenutzte und beschädigte Teile aus.
Achtung! Wenn die Anschlussleitung dieses Gerätes
beschädigt wird, muss sie durch den Hersteller oder
seinen Kundendienst oder eine ähnlich qualifizier-
te Person ersetzt werden, um Gefährdungen zu
vermeiden.
Reparaturen und Arbeiten, die nicht in dieser Anlei-
tung beschrieben wurden, nur von qualifiziertem
Fachpersonal durchführen lassen.
Nur Originalzubehör und Originalersatzteile verwenden.
Maschine, insbesonders Lüftungsschlitze, stets sauber
halten. Gerätekörper niemals mit Wasser abspritzen!
Kunststoffe nicht mit Lösemittel, entzündlichen oder
giftigen Flüssigkeiten reinigen. Zum Reinigen nur ein
feuchtes Tuch benutzen.
Behandeln Sie alle beweglichen Teile mit einem
umweltfreundlichen Öl.
Nur ein regelmäßig gewartetes und gut gepflegtes
Gerät kann ein zufriedenstellendes Hilfsmittel sein.
Wartungs- und Pflegemängel können zu unvorher-
sehbaren Unfällen und Verletzungen führen.
Bei Bedarf finden Sie die Ersatzteilliste im Internet
unter www.guede.com.
Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate bei ge-
werblicher Nutzung, 24 Monate für Verbraucher und
beginnt mit dem Zeitpunkt des Kaufs des Gerätes.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf
Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler
zurückzuführen sind. Bei Geltendmachung eines
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